Bekanntmachungen
Nachtragssatzung zur Satzung über die Bildung eines Seniorenbeirates
Aufgrund der §§ 4 Abs. 1 Satz 1 und Abs. 2 und 47d Abs. 1 und 2 der Gemeindeordnung (GO) für Schleswig-Holstein in der Fassung vom 28.02.2003 (GVOBl. Schl.-H. 2003 S. 57), zuletzt geändert durch Artikel 1 des Gesetzes vom 4. März 2022 (GVOBl. Schl.-H. S. 153), in der aktuellen Fassung, wird nach Beschlussfassung durch die Gemeindevertretung vom 31.05.2022 folgende Nachtragssatzung erlassen: