Bekanntmachungen
II. Nachtragssatzung zur Satzung über die Erhebung von Gebühren für die Benutzung des Naturbades Beckersberg der Gemeinde Henstedt-Ulzburg (Gebührenordnung)
Aufgrund des § 4 Abs. 1 Satz 1 der Gemeindeordnung (GO) für Schleswig-Holstein in der Fassung vom 28.02.2003 (GVOBl. Schl.-H. S. 57), sowie der §§ 1 Abs. 1, 2 Absatz 1 und 6 Abs. 1 und 2 des Kommunalabgabengesetzes (KAG) für das Land Schleswig-Holstein vom 10.01.2005 (GVOBl. Schl.-H. S. 27), beide in der jeweils geltenden Fassung, wird nach Beschlussfassung durch die Gemeindevertretung vom 16.03.2021 folgende II. Nachtragssatzung erlassen: