Bekanntmachungen
Gebührensatzung für die Benutzung gemeindlicher Unterkünfte

Aufgrund des § 4 Abs. 1 Satz 1 und Abs. 2 der Gemeindeordnung (GO) für Schleswig-Holstein in der Fassung vom 28.02.2003 (GVOBl. Schl.-H. 2003 S. 57), zuletzt geändert durch Gesetz vom 23.06.2020 (GVOBl. Schl.-H. S. 364), sowie § 1 Abs. 1, § 2 Abs.1 und § 6 Abs. 1 bis 4 des Kommunalabgabengesetzes (KAG) für das Land Schleswig-Holstein vom 10.01.2005 (GVOBl. Schl.-H. S. 27) in der jeweils aktuellen Fassung, wird nach Beschlussfassung durch die Gemeindevertretung vom 16.03.2021 folgende Satzung erlassen: