Bekanntmachungen

Aufhebung der Verordnung der Gemeinde Henstedt-Ulzburg über das Offenhalten von Verkaufsstellen an Sonn- und Feiertagen aus besonderem Anlass vom 07.01.2020

Aufgrund des § 5 Abs. 1 Satz 1 des Gesetzes über die Ladenöffnungszeiten (LÖffZG) in der Fassung der Bekanntmachung vom 29.11.2006 (GVOBl. Schl.-H., S. 243), in Verbindung mit § 2 Abs. 3 der Landesverordnung über die zuständigen Behörden nach dem Ladenöffnungszeitengesetz vom 30.11.2006 (GVOBl. Schl.-H. S. 252) wird für die Gemeinde Henstedt-Ulzburg verordnet:

I.
Die Verordnung der Gemeinde Henstedt-Ulzburg über das Offenhalten von Verkaufsstellen an Sonn- und Feiertagen aus besonderem Anlass vom 07.01.2020 für die Termine

  • 1. Sonntag, den 13.09.2020
  • 2. Sonntag, den 01.11.2020

wird aufgehoben.

II.
Diese Verordnung tritt am Tage nach Ihrer Verkündung in Kraft.

Henstedt-Ulzburg, den 28.04.2020
Gemeinde Henstedt-Ulzburg
Der Bürgermeister

gez. Bauer

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