Bekanntmachungen

1. Nachtragssatzung zur Satzung der Gemeinde Henstedt-Ulzburg über die Erhebung von Verwaltungsgebühren

Aufgrund des § 4 der Gemeindeordnung (GO) für Schleswig-Holstein vom 28.02.2003 (GVOBl. Schl.-H. S. 57 ff.) und der §§ 1, 2, 4 und 5 des Kommunalabgabengesetzes (KAG) des Landes Schleswig-Holstein - beide in der jeweils geltenden Fassung - wird nach Beschlussfassung durch die Gemeindevertretung vom 20.08.2019 folgende 1. Nachtragssatzung zur Satzung der Gemeinde Henstedt-Ulzburg über die Erhebung von Verwaltungsgebühren erlassen:

Vollständiger Bekanntmachungstext

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