Bekanntmachungen
Satzung über die Erhebung von Kostenerstattungsbeträgen für Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen nach §§ 135 a – 135 c BauGB
Aufgrund des § 4 der Gemeindeordnung für Schleswig-Holstein (GO) in der Fassung der Bekanntmachung vom 28.02.2003 (GVOBl. S. 57) und des § 135 c des Baugesetzbuches (BauGB) in der Fassung der Bekanntmachung vom 3. November 2017 (BGBl. I S. 3634), beide in der jeweils geltenden Fassung, wird nach Beschlussfassung durch die Gemeindevertretung vom 21.Mai 2019 folgende Satzung erlassen: