Bekanntmachungen
Öffentliche Auslegung des Entwurfes des Landschaftsrahmenplanes für den Planungsraum III
Im Auftrag des Ministeriums für Energiewende, Landwirtschaft, Umwelt, Natur und Digitalisierung des Landes Schleswig-Holstein:
Öffentliche Auslegung des Entwurfes des Landschaftsrahmenplanes für den Planungsraum III.
Die bestehenden Landschaftsrahmenpläne I, II und IV aus den Jahren 1998, 2003 und 2005 sind aufgrund der Neufassung der Planungsräume in Schleswig-Holstein durch das Landesplanungsgesetz (LaPlaG) vom 27. Januar 2014 sowie aufgrund neuer Rahmenbedingungen und aktueller Entwicklungen durch das Ministerium für Energiewende, Landwirtschaft, Umwelt, Natur und Digitalisierung des Landes Schleswig-Holstein als oberste Naturschutzbehörde fortgeschrieben bzw. als Landschaftsrahmenplan III neu gefasst worden. Hierzu gehören die Kreise Dithmarschen, Steinburg, Pinneberg, Segeberg, Stormarn, Herzogtum Lauenburg und Ostholstein sowie die Hansestadt Lübeck.
Der Entwurf des neuen Landschaftsrahmenplanes III bestehend aus sechs Karten im Maßstab 1:100.000, einem Textteil sowie einem Anhang (Erläuterungen) mit ergänzenden Ausführungen und Darstellungen kann in der Gemeindeverwaltung in 24558 Henstedt-Ulzburg, Rathausplatz 1, Zimmer 3.07/ 3. OG während der folgenden Öffnungszeiten
- Montag bis Freitag von 8:00 Uhr bis 12.00 Uhr und
- donnerstags zusätzlich von 14:00 bis 18:00 Uhrsowie nach Terminvereinbarung
eingesehen werden.
Die öffentliche Auslegung beginnt am 01. Oktober 2018 und endet am 31. Januar 2019.
Jeder, dessen Belange durch den Entwurf des Landschaftsrahmenplanes III berührt werden, kann der Gemeinde Henstedt-Ulzburg, Rathausplatz 1, 24558 Henstedt-Ulzburg oder dem Ministerium für Energiewende, Landwirtschaft, Umwelt, Natur und Digitalisierung des Landes Schleswig-Holstein, Mercatorstraße 3, 24106 Kiel vom 1. Tag der Auslegung an bis zu 1 Monat nach Ablauf der Auslegungsfrist eine Stellungnahme schriftlich oder zur Niederschrift abgeben. Die Stellungnahme kann zusätzlich digital an folgende E-Mail-Adresse: LRP@melund.landsh.de gesandt werden.
Das Ministerium für Energiewende, Landwirtschaft, Umwelt, Natur und Digitalisierung des Landes Schleswig-Holstein wird die fristgerecht eingegangenen Stellungnahmen prüfen und den Betroffenen das Ergebnis mitteilen.
Die bestehenden Landschaftsrahmenplänen I, II und IV verlieren am Tag nach der Veröffentlichung des neuen Landschaftsrahmenplanes III im Amtsblatt Schleswig-Holstein ihre Gültigkeit.
Der Entwurf des neuen Landschaftsrahmenplanes III und die dazugehörigen Karten sind auch im Internet unter https://bolapla-sh.de einsehbar. Auch hierüber kann eine Stellungnahme abgegeben werden.