Bekanntmachungen
11.Nachtragssatzung zur Hauptsatzung der Gemeinde Henstedt-Ulzburg
Aufgrund des § 4 der Gemeindeordnung für Schleswig-Holstein wird nach Beschluss der Gemeindevertretung vom 12.06.2018 und mit Genehmigung des Landrates des Kreises Segeberg folgende 11. Nachtragssatzung zur Hauptsatzung für die Gemeinde Henstedt-Ulzburg erlassen:
I.
§ 5 - Ständige Ausschüsse - Absatz 1 wird dahingehend geändert, dass
- unter den Buchstaben a) –f) bei der Zusammensetzung jeweils die Mitgliederzahl „9“ durch „11“ ersetzt wird.
- der Buchstabe g) folgende Fassung erhält:
Feuerwehrausschuss
Zusammensetzung: 11 Mitglieder
Aufgabengebiet: Feuerwehren
Zu den Sitzungen werden die/der Gemeindeführer/in und ihre/ seine Stellvertretung sowie die Ortswehrführer/innen eingeladen. Sie haben in ihrem Zuständigkeitsbereich Rederecht.
II.
Die 11. Nachtragssatzung zur Hauptsatzung der Gemeinde Henstedt-Ulzburg tritt am 12.06.2018 in Kraft.
Die Genehmigung nach § 4 Abs. 1 der Gemeindeordnung wurde mit Verfügung des Landrates des Kreises Segeberg vom 19.06.2018 erteilt.