Bekanntmachungen

Entschädigungssatzung - 7. Nachtragssatzung

Aufgrund der §§ 4 und 24 Abs. 3 der Gemeindeordnung für Schleswig-Holstein sowie des § 32 Abs. 6 des Gesetzes über Brandschutz und die Hilfeleistungen der Feuerweh­ren (Brand­schutzgesetz) in den jeweils aktuellen Fassungen wird nach Beschluss der Gemeindevertre­tung vom 20.03.2018 folgende 7. Nachtragssatzung zur Satzung der Ge­meinde Henstedt-Ulzburg über die Entschädigung der ehrenamtlich tätigen Bürgerinnen und Bürger (Entschä­digungssatzung) erlassen:

Vollständiger Bekanntmachungstext

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