Bekanntmachungen
Feststellung über das Nachrücken eines Gemeindevertreters in die Gemeindevertretung
Frau Heidi Colmorgen hat ihr anlässlich der Kommunalwahl am 26. Mai 2013 erworbenes Mandat als Gemeindevertreterin mit Schreiben vom 15.01.2018 niedergelegt.
Gemäß § 44 Gemeinde- und Kreiswahlgesetz habe ich festgestellt, dass der Listenbewerber der SPD Herr Klaus Kasch Beckersbergring 129, 24558 Henstedt-Ulzburg als Gemeindevertreter nachrückt.
Gegen diese Feststellung kann jeder Wahlberechtigte innerhalb eines Monats nach Veröffentlichung dieser Bekanntmachung Einspruch erheben. Der Einspruch ist schriftlich oder zur Niederschrift beim Gemeindewahlleiter der Gemeinde Henstedt-Ulzburg, Rathausplatz 1, 24558 Henstedt-Ulzburg, einzulegen. Die Einspruchsfrist beginnt am 01.02.2018 und endet mit Ablauf des 28.02.2018.
Henstedt-Ulzburg, 22.01.2018
Gemeinde Henstedt-Ulzburg
Der Bürgermeister
als Gemeindewahlleiter
gez. Bauer