Bekanntmachungen

1. Nachtragssatzung zur Gebührensatzung für die Benutzung gemeindlicher Unterkünfte in Henstedt-Ulzburg

Aufgrund des § 4 der Gemeindeordnung (GO) für Schleswig-Holstein in der Fassung vom 28.02.2003 (GVOBl. Schl.-H. S. 57), zuletzt geändert durch Gesetz vom 06.07.2016 (GVOBl. Schl.-H. S. 552), sowie der §§ 1,2 und 6 des Kommunalabgabengesetzes (KAG) für das Land Schleswig-Holstein vom 10.01.2005 (GVOBl. Schl.-H. S. 27) in der jeweils aktuellen Fassung, wird nach Beschlussfassung durch die Gemeindevertretung vom xx.xx.2017 folgende Nachtragssatzung erlassen:

I. Änderungen


§ 4  Gebührenhöhe

Der Absatz 1 wird wie folgt gefasst:

Nach Maßgabe dieser Satzung erhebt die Gemeinde Henstedt-Ulzburg  zur zumindest teilweisen Deckung der Kosten der laufenden Verwaltung, Mietkosten, Unterhaltung und des Betriebes der Unterkünfte einschließlich der Verzinsung des aufgewandten Kapitals und der Abschreibungen folgende monatliche Benutzungsgebühr für die Benutzung der Unterkünfte einschließlich Heiz- und Betriebskosten:

ohne Stromkosten: 162,35 € pro Bettplatz
Stromkostenpauschale: 23,09 € pro Bettplatz, (ausgenommen Objekte  mit Stromkarte)

II. Inkrafttreten

Die 1. Nachtragssatzung zur Gebührensatzung für die Benutzung gemeindlicher Unterkünfte in Henstedt-Ulzburg tritt mit Wirkung vom 01.01.2018 in Kraft.

Henstedt-Ulzburg, den 13.12.2017

Zurück