Bekanntmachungen

Satzung über die Wahrung der Belange von Menschen mit Behinderung in der Gemeinde Henstedt-Ulzburg

Die Gemeinde Henstedt-Ulzburg hat im Sinne des Übereinkommens der Vereinten Nationen über die Rechte von Menschen mit Behinderungen vom 13.12.2006 (UN-Behindertenrechtskonvention) sowie des Gesetzes des Landes Schleswig-Holstein zur Gleichstellung von Menschen mit Behinderung vom 16.12.2002 das Ziel, die Wahrung der Belange von Menschen mit Behinderung in der Gemeinde Henstedt-Ulzburg durch die Bestimmungen dieser Satzung sicher zu stellen, insbesondere die bestehenden Barrieren zu beseitigen und darüber hinaus ihre Beteiligung an der Entwicklung der Gemeinde Henstedt-Ulzburg zu einer behindertenfreundlichen Kommune zu ermöglichen und zu fördern.

Vollständiger Bekanntmachungstext

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