Bekanntmachungen
Feststellung über das Nachrücken eines Gemeindevertreters in die Gemeindevertretung
Frau Bettina Klemm hat ihr anlässlich der Kommunalwahl am 26. Mai 2013 erworbenes Mandat als Gemeindevertreterin mit Schreiben vom 11. September 2017 niedergelegt.
Gemäß § 44 Gemeinde- und Kreiswahlgesetz habe ich festgestellt, dass der Listenbewerber der Wählergemeinschaft Bürger für Bürger
Herr
Dirk Rohlfing
Norderstedter Straße 79
24558 Henstedt-Ulzburg
als Gemeindevertreter nachrückt.
Gegen diese Feststellung kann jeder Wahlberechtigte innerhalb eines Monats nach Veröffentlichung dieser Bekanntmachung Einspruch erheben. Der Einspruch ist schriftlich oder zur Niederschrift beim Gemeindewahlleiter der Gemeinde Henstedt-Ulzburg, Rathausplatz 1, 24558 Henstedt-Ulzburg einzulegen. Die Einspruchsfrist beginnt am 12.10.2017 und endet mit Ablauf des 11.11.2017.