Bekanntmachungen

14. Nachtragssatzung zur Schmutzwassergebührensatzung

Aufgrund des § 4 der Gemeindeordnung für Schleswig Holstein, der §§ 1, 2, und 6 des Kommunalabgabengesetzes des Landes Schleswig-Holstein in der jeweils geltenden Fassung, des Artikel II des Gesetzes zur Regelung abgabenrechtlicher Vorschriften vom 24.11.98, der §§ 1 und 2 des Gesetzes zur Ausführung des Abwasserabgabengesetzes und des § 30 des Landeswassergesetzes in der jeweils geltenden Fassung wird nach Beschlussfassung durch die Gemeindevertretung Henstedt-Ulzburg vom 13.12.16 folgende 14. Nachtragssatzung zur Satzung über die Erhebung von Gebühren für die Schmutzwasserbeseitigung der Gemeinde Henstedt-Ulzburg (Schmutzwassergebührensatzung) erlassen:

Vollständiger Bekanntmachungstext

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