Bekanntmachungen
Satzung für Sondervermögen der Gemeinde Henstedt-Ulzburg für die Kameradschaftspflege der Freiwilligen Feuerwehr, Ortswehr Götzberg
Aufgrund des § 2 a des Gesetzes über den Brandschutz und die Hilfeleistungen der Feuerwehren (Brandschutzgesetz - BrSchG) in Verbindung mit § 4 der Gemeindeordnung (GO) für Schleswig-Holstein, beide in der jeweils gültigen Fassung, wird nach Beschluss der Gemeindevertretung vom 15. November 2016 folgende Satzung der Gemeinde für das Sondervermögen für die Kameradschaftspflege der Freiwilligen Feuerwehr, Ortswehr Götzberg, erlassen: