Bekanntmachungen

Hauptsatzung - 9. Nachtragssatzung

9. Nachtragssatzung zur Hauptsatzung der Gemeinde Henstedt-Ulzburg, Kreis Segeberg

Aufgrund des § 4 der Gemeindeordnung für Schleswig-Holstein wird nach Beschluss der Gemeindevertretung vom 17.05.2016 und mit Genehmigung des Landrates des Kreises Segeberg folgende 9. Nachtragssatzung zur Hauptsatzung für die Gemeinde Henstedt-Ulzburg erlassen:

I.

Im § 5 - Ständige Ausschüsse - Absatz 1 wird die Zusammensetzung der Ausschüsse hinsicht­lich der Anzahl der Mitglieder dahingehend geändert, dass unter den Buchstaben a) –f) jeweils die Zahl „11“ durch die Zahl „9“ ersetzt wird.

 

II.

5 - Ständige Ausschüsse - wird um folgenden Absatz 6 ergänzt:

Beratende Mitglieder der Ausschüsse haben das Recht, ihr Stimmverhalten zu Protokoll zu geben.

 

III.

Die 9. Nachtragssatzung zur Hauptsatzung der Gemeinde Henstedt-Ulzburg tritt am 21.06.2016 in Kraft.

Die Genehmigung nach § 4 Abs. 1 der Gemeindeordnung wurde mit Verfügung des Landrates des Kreises Segeberg vom 23.05.2016 erteilt.

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