Bekanntmachungen
Hauptsatzung - 9. Nachtragssatzung
9. Nachtragssatzung zur Hauptsatzung der Gemeinde Henstedt-Ulzburg, Kreis Segeberg
Aufgrund des § 4 der Gemeindeordnung für Schleswig-Holstein wird nach Beschluss der Gemeindevertretung vom 17.05.2016 und mit Genehmigung des Landrates des Kreises Segeberg folgende 9. Nachtragssatzung zur Hauptsatzung für die Gemeinde Henstedt-Ulzburg erlassen:
I.
Im § 5 - Ständige Ausschüsse - Absatz 1 wird die Zusammensetzung der Ausschüsse hinsichtlich der Anzahl der Mitglieder dahingehend geändert, dass unter den Buchstaben a) –f) jeweils die Zahl „11“ durch die Zahl „9“ ersetzt wird.
II.
5 - Ständige Ausschüsse - wird um folgenden Absatz 6 ergänzt:
Beratende Mitglieder der Ausschüsse haben das Recht, ihr Stimmverhalten zu Protokoll zu geben.
III.
Die 9. Nachtragssatzung zur Hauptsatzung der Gemeinde Henstedt-Ulzburg tritt am 21.06.2016 in Kraft.
Die Genehmigung nach § 4 Abs. 1 der Gemeindeordnung wurde mit Verfügung des Landrates des Kreises Segeberg vom 23.05.2016 erteilt.