Streik im Sozial- und Erziehungsdienst

Die Verhandlungen zwischen der Vereinigung der kommunalen Arbeitgeberverbände (VKA) und ver.di wurden am 01.06.2015 wieder aufgenommen. Nach einer Meldung vom 25.06.2015 hat der Schlichterspruch jedoch nicht überzeugt: Gewerkschaften und kommunale Arbeitgeber ha­ben im Kita-Tarifkonflikt keine Einigung erzielt. Die Gewerkschaft ver.di will nun die Mitglieder dazu befragen, ob die Empfehlung angenommen oder abgelehnt werden soll. Eine dritte Option wäre, dass sie sich dafür aussprechen, in einen weiteren Streik (nicht vor Ende Juli) zu treten. Am 13. August sollen die Verhandlungen wieder aufgenommen werden.

Die Gemeinde Henstedt-Ulzburg hat als Arbeitgeber keinen Einfluss darauf, ob und in welchem Umfang einzelne Einrichtungen bestreikt werden; Informationen erfolgen kurzfristig, wodurch die Organisation von Notbetreuungsangeboten sehr schwierig ist.

Da eine Rückerstattung von Gebühren an Eltern, deren Kinder aufgrund des Streiks nicht be­treut wurden, satzungsrechtlich nicht möglich ist, hat der zuständige Kinder- und Jugendaus­schuss hat am 15.06.2015 über die Angelegenheit beraten und sich einstimmig für eine freiwil­lige Entschädigungsleistung durch die Gemeinde ausgesprochen, wenn die Eltern mehr als zwei Tage von streikbedingten Schließungen betroffen waren. Entschädigungsleistungen werden erst nach endgültigem Abschluss des Streiks gezahlt werden können. Nach aktuellem Stand der Pla­nungen werden 80% der pro Tag zu entrichtenden Gebühr (Personalkostenanteil) als Entschä­digung gewährt.

Sobald die Richtlinie beschlossen ist, werden alle anspruchsberechtigten Eltern informiert. Zum jetzigen Zeitpunkt müssen Eltern keine Anträge stellen.

Anlage:
Vorlage VO/2015/155
Beschlussauszug

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