Schon jetzt für den nächsten Jahreswechsel vorsorgen – wo stehen reetgedeckte Häuser im Gemeindegebiet?

Auch wenn das Jahr 2025 noch jung ist, die Ordnungsbehörde denkt bereits jetzt an den nächsten Jahreswechsel. Im gesamten Gemeindegebiet ist eine Vielzahl von Grundstücken mit Reetdachhäusern vorhanden. Diese werden aufgrund ihrer Dacheindeckung als besonders brandempfindlich beurteilt. In der Vergangenheit haben unter anderem Feuerwerksraketen wiederholt mit Reet eingedeckte bauliche Anlagen in Brand gesetzt.
„Glücklicherweise ist so etwas noch nicht in Henstedt-Ulzburg vorgekommen – dies gilt es, auch weiterhin zu vermeiden“,
sagt Bürgermeisterin Ulrike Schmidt. Wie sie erklärt, trifft die Gemeinde alljährlich die Anordnung, dass das ohnehin vom 2. Januar bis 30. Dezember eines Jahres bestehende Abbrennverbot für pyrotechnische Gegenstände im Umkreis von 300 Metern um die betroffenen Gebäude im gesamten Gemeindegebiet auch auf den 31. Dezember und 1. Januar ausgedehnt wird. Auf diese Weise sollen Brandgefahren durch das Abbrennen und Abschießen von Feuerwerksraketen beziehungsweise Abschussbechern aus Gas- oder Schreckschusswaffen aus Anlass des Jahreswechsels in diesen Bereichen vorgebeugt werden.
„Silvester darf gerne gefeiert werden und für viele gehört ein Feuerwerk traditionell dazu. Offensichtlich halten sich einige Personen jedoch nicht an das Abbrennverbot“,
erklärt Ulrike Schmidt.
„Auch zu Beginn dieses Jahres haben die Ordnungsbehörde erneut Hinweise darauf erreicht, dass das Verbot, vielleicht auch durch Unwissenheit, immer wieder ignoriert wird. Der Spaß der einen hört da auf, wo das Eigentum und das Leben der anderen betroffen sind.“
Daher möchte die Gemeinde zum nächsten Jahreswechsel die Gebäude, die im Gemeindegebiet insbesondere aufgrund ihrer weichen Dacheindeckung betroffen sind, mit entsprechender Ortsangabe genauer definieren, um hier für alle klare Verhaltensregeln aufzuzeigen.
„Sind auch Sie Bewohner:in oder Eigentümer:in eines reetgedeckten Gebäudes? Viele betroffene Häuser sind der Gemeinde bereits bekannt“,
sagt Melanie Hamann aus dem Ordnungsamt.
„Um jedoch sicherzugehen, dass auch Ihr Gebäude in der nächsten Verordnung explizit aufgeführt wird, benötigt die Ordnungsbehörde Ihre Unterstützung.“
Wer ein Reetdachhaus bewohnt oder sein Eigen nennt, der meldet sich bitte per E-Mail an ordnung@h-u.de. Die Gemeinde Henstedt-Ulzburg hofft, dass auf diese Weise alle Henstedt-Ulzburger:innen gemeinsam den Wechsel in das Jahr 2026 noch sicherer erleben können.