Betreuung im Frühdienst ab dem 1. September 2025 nicht mehr beitragsfrei
Ab dem 1. September 2025 wird die Betreuung im Frühdienst in Henstedt-Ulzburgs Kindertagesstätten für die Erziehungsberechtigten nicht mehr beitragsfrei angeboten. Zu dieser Änderung gab es im Bildungs-, Jugend-, Kultur- und Sportausschuss am 3. Dezember 2024 eine Unterrichtung. Im Finanzausschuss am 16. Dezember 2024 wurde diese Entscheidung vorberaten, und in der Gemeindevertretung am 17. Dezember kam es abschließend zum entsprechenden Beschluss. Bei der beitragsfreien Betreuungszeit zwischen 7 und 8 Uhr handelt es sich um eine freiwillige Leistung der Gemeinde Henstedt-Ulzburg. Unter den Mitgliedern der verschiedenen politischen Gremien und der Verwaltung bestand das Einvernehmen, diese freiwillige Finanzierung aufgrund der erforderlichen Haushaltskonsolidierungsmaßnahmen zukünftig nicht mehr fortzuführen.
Zum Hintergrund: Im Zuge der Kita-Reform wurde das gesamte Kita-Finanzierungssystem zum 1. Januar 2021 und dann nochmals in ganz wesentlichen Teilen zum 1. Januar 2025 umgestellt. Die Finanzierung der Kita-Betreuungskosten erfolgt durch das Land, den Kreis, die Standortgemeinden – also auch die Gemeinde Henstedt-Ulzburg – und die Eltern.
„Die Kosten in den Kitas sind in den vergangenen Jahren erheblich gestiegen. Dies hat viele Gründe, die auch der Qualitätssicherung dienen, wie zum Beispiel die Aufrechterhaltung eines auskömmlichen Personalschlüssels“,
sagt Bürgermeisterin Ulrike Schmidt.
„Die Elternbeiträge sind vom Land ab dem 1. Januar 2025 nicht erhöht worden und die zusätzlichen Kosten, die in den Kitas entstehen, verteilen sich dementsprechend auf das Land und die Kommunen.“
Wie sie erklärt, beteilige sich auch Henstedt-Ulzburg an diesen Kosten in Millionenhöhe; so soll der gemäß dem Gesetz zur Förderung von Kindern in Kindertageseinrichtungen und in Kindertagespflege verpflichtend einzuhaltende Qualitätsstandard abgedeckt werden.
„Der defizitäre Gemeindehaushalt hat uns im vergangenen Jahr stark beschäftigt – und so ist es auch in diesem Jahr. Nach der Umstellung auf die Doppik haben wir mehr Klarheit über die langfristige Verschuldung und können Überlegungen anstellen, um ihr mit strukturellen Maßnahmen entgegenzuwirken. Gemeinsam mit der Politik mussten wir die Aufwendungen der Gemeinde auf den Prüfstand stellen“,
so Ulrike Schmidt.
„Politik und Verwaltung fällt es nicht einfach, Kürzungen wie die Streichung des für die Erziehungsberechtigten beitragsfreien Frühdienstes vorzunehmen. Dieser Entscheidung ging ein langer politischer Abwägungsprozess voraus. Wir wissen, dass es für die betroffenen Eltern eine finanzielle Mehrbelastung bedeutet. Aber uns geht es wie vielen Kommunen: Wir müssen genau prüfen, welche freiwilligen Leistungen wir ermöglichen können und welche leider nicht.“
Die Frühdienste finden in der Regel in genehmigten Randzeitengruppen statt, oftmals auch gruppenübergreifend in altersgemischten Gruppen. Eine wöchentliche Frühdienststunde von 7 bis 8 Uhr kostet im Elementarbereich 28,30 Euro monatlich (339,60 Euro jährlich) und im Krippenbereich 29 Euro monatlich (348 Euro jährlich). Nach aktueller Abfrage in allen Henstedt-Ulzburger Kindertagesstätten betrifft die Beitragsfreiheit derzeit in etwa 320 Elementar- und Krippenkinder beziehungsweise deren Erziehungsberechtigte.
Bereits seit dem 1. Januar 2025 ist die einkommensunabhängige Ermäßigung ausgelöst durch die Geschwisterkinder im Hort ausgelaufen, was bedauerlicherweise ebenfalls eine finanzielle Mehrbelastung für betroffene Erziehungsberechtigte bedeutet.
„Für die Sozialstaffelermäßigungen ist der Kreis Segeberg verantwortlich, der dies in einer Förderrichtlinie geregelt hat. Bereits in seiner Sitzung am 14. März 2024 hat der Kreistag entschieden, diese freiwillige Leistung nicht mehr fortzuführen“,
erklärt die Bürgermeisterin.
„Auch dies hatte finanzielle Gründe und führte zudem zu einer Ungleichbehandlung von ‚Horteltern‘ im Gegensatz zu Eltern, deren Kinder im Offenen Ganztag betreut werden. Denn Kinder, die in einer Offenen Ganztagsschule betreut werden, lösen keine einkommensunabhängige Geschwisterermäßigung aus.“
Es wird darauf hingewiesen, dass es die Möglichkeit gibt, nach der Sozialstaffelrichtlinie eine einkommensabhängige Ermäßigung zu erhalten, wenn die entsprechenden Voraussetzungen dafür vorliegen. Die Anträge sind in der Gemeindeverwaltung, im Sachgebiet Soziales, zu stellen.