Gewaltschutzkonzepte im Ehrenamt: Workshop-Reihe mit großem Erfolg beendet
Mit großem Erfolg ist die modulare Workshop-Reihe zum „Kinder- und Jugendschutz im Ehrenamt“ kürzlich zu Ende gegangen. Insgesamt 80 Ehrenamtliche aus Sport, Kirche und Feuerwehr haben in 2024 an den Fortbildungen zur Entwicklung und Implementierung von Gewaltschutzkonzepten in ihren Organisationen teilgenommen. Alle Teilnehmenden sind sich einig: Sicherheit und Schutz vor Gewalt haben in der Kinder- und Jugendarbeit oberste Priorität!
Um das zu erreichen, organisierte Gleichstellungsbeauftragte Svenja Gruber in Kooperation mit der Fachberatungsstelle gegen sexualisierte Gewalt im Kreis Segeberg (Der Kinderschutzbund Segeberg) und der Erziehungs- und Familienberatungsstelle Kaltenkirchen (Therapiehilfe) die Workshop-Reihe in Modulen, die von Mai bis November 2024 für Vereine und Jugendorganisationen aus Henstedt-Ulzburg und Umgebung angeboten wurde. Ziel des Angebots war es, Sportvereine, Kirchen und Feuerwehr dabei zu unterstützen, passgenaue Schutzkonzepte gegen Gewalt und sexualisierte Gewalt in Ihren Einrichtungen zu erstellen.
„Denn Ehrenamtlichen kommt eine besondere Rolle zu: Sie sind Bezugs- und Vertrauensperson der Kinder und Jugendlichen. Gleichzeitig kann die persönliche Nähe ein potentielles Gefahrenfeld für (sexualisierte) Gewalt gegenüber Kindern und Jugendlichen sein“,
so Svenja Gruber.
„Schutzkonzepte vermindern risikobehaftete Situation, stärken die Handlungssicherheit der Ehrenamtlichen und tragen dazu bei, dass betroffene Kinder und Jugendliche den Zugang zu Hilfe erhalten.“ Gewaltschutzkonzepte sind ein deutliches Signal für Täterinnen und Täter: ‚Hier ist kein Ort für Gewalt!‘
In der sechsmonatigen Veranstaltungsreihe wurden die Organisationen schrittweise in fünf Modulen unterstützt, ein individuelles auf die Organisation zugeschnittenes Schutzkonzept gegen Gewalt und sexualisierte Gewalt zu erstellen. In Modul I „Sensibilisierung“ wurden Übungs- und Kursleitungen, die mit Kindern und Jugendlichen arbeiten, geschult: „Was ist Gewalt, grenzverletzendes Verhalten und Kindeswohlgefährdung?“ – konkrete Fallbespiele zu dieser Fragestellung konnten besprochen werden. Modul II „Risiko- und Ressourcenanalyse“ befasste sich mit der Risiko- und Ressourcenanalyse. Diese Analyse ist ein Instrument, um sich über Gefahrenpotentiale und Gelegenheitsstrukturen in der eigenen Organisation bewusst zu werden. Es wurden Strukturen und Arbeitsabläufe der Organisation betrachtet und hinterfragt. In Modul III „Verhaltenskodex und Leitbild“ wurden Inhalte und Unterschiede von Verhaltenskodex und Leitbild besprochen und Möglichkeiten zur Erarbeitung bereitgestellt. Im Modul IV „Beschwerdemanagement“ konnten alltagstaugliche Beschwerdemanagements erarbeitet und besprochen und wie eine positive Beschwerdekultur für Kinder und Jugendliche in der Organisation etabliert werden könnte. Und im kürzlich stattgefundenen Abschlussmodul Modul V „Interventionsplan“ liefen dann alle Fäden zusammen. Hier wurden klare Verfahrensabläufe definiert – damit alle sicher sind, was passiert, wenn was passiert.
„Der große Dank gilt allen Ehrenamtlichen in der Kinder- und Jugendarbeit, ob im Sport, in der Kirche oder in der Feuerwehr. Sie übernehmen in vielfacher Weise Verantwortung für die Ihnen anvertrauten Kinder und Jugendlichen,“
sagt Svenja Gruber.
„Und dass Sie sich Ihrer besonderen Verantwortung bewusst sind, zeigt Ihr hohes Engagement in unserer Fortbildungsreihe. Durch Ihr Engagement und die von Ihnen entwickelten Gewaltschutzkonzepte werden Ihre Organisationen zu sicheren Orten!“
Für Mitte 2025 wird ein großes Nachtreffen organisiert, um den Austausch im Netzwerk zu fördern und aktuelle Fragen bei der Implementierung der Gewaltschutzkonzepte zu klären.
„Aber nicht nur in den Sportvereinen, in der Kirche und in der Feuerwehr hat Kinder- und Jugendschutz einen hohen Stellenwert, auch in der Gemeinde Henstedt-Ulzburg wird Gewaltschutz ernst genommen“,
erklärt Svenja Gruber.
„In der kürzlich politisch beschlossenen Sportförderrichtlinie zur Unterstützung der Sportvereine wurde die Implementierung von Schutzkonzepten als Fördervoraussetzung beschlossen sowie Fortbildungsmittel bereitgestellt.“