Sichere Wege bei Schnee und Eis

Die Gemeinde Henstedt-Ulzburg bittet alle Bürger:innen mitzuhelfen, dass auf den Gehwegen niemand durch Schnee- und Eisglätte zu Schaden kommt.

Die Gemeinde Henstedt-Ulzburg bittet alle Bürger:innen mitzuhelfen, dass auf den Gehwegen niemand durch Schnee- und Eisglätte zu Schaden kommt.  Aufgrund der aktuellen Witterungslage wird noch einmal auf die geltenden Regelungen für den Winterdienst hingewiesen: Nach der Straßenreinigungssatzung sind die Grundstückseigentümer:innen verpflichtet, den Winterdienst an ihren Grundstücken zu erledigen oder erledigen zu lassen. Die Gemeinde macht darauf aufmerksam, dass der Winterdienst auf der Frontlänge der Grundstücke vorzunehmen ist, was eben auch gilt, wenn zum Beispiel an der rückwärtigen Grundstücksfront eventuell Gehwege oder zu reinigende Wege- oder Straßenflächen sind.

„Der Winterdienst umfasst das Schneeräumen auf den Gehwegen sowie bei Schnee- und Eisglätte das Bestreuen der Gehwege, Fußgängerüberwege und der Mischverkehrsflächen bis zu einer Breite von 1,50 Metern. Wo kein Gehweg vorhanden ist, gilt als Gehweg ein begehbarer Seitenstreifen oder ein den Bedürfnissen der Fußgänger entsprechender Streifen der Fahrbahn“,

erklärt Andrea Wegner, Sachgebietsleiterin „Verkehr“.

„Dies gilt auch für die Mischverkehrsflächen der verkehrsberuhigten Bereiche.“

Die Gehwege sind bei Glatteis mit abstumpfenden Stoffen ohne Salzzusatz, also Sand oder Split, zu bestreuen.

„Die Verwendung von Tausalzbeimengungen ist nur zulässig bei besonderen klimatischen Ausnahmefällen wie zum Beispiel Eisregen, in denen durch Einsatz von abstumpfenden Mitteln keine hinreichende Streuwirkung erzielt werden kann, sowie an besonders gefährlichen Stellen an Gehwegen, wie zum Beispiel Treppen, Rampen, starken Gefälle- beziehungsweise Steigungsstrecken oder ähnlichen Geh- und Radwegabschnitten“,

so Andrea Wegner.

„Baumscheiben und begrünte Flächen dürfen nicht mit Salz oder sonstigem auftauenden Material bestreut werden.“

Laut Straßenreinigungssatzung sind Schnee und Eis auf dem an die Fahrbahn grenzenden Drittel des Gehwegs oder einem Seitenstreifen zu lagern. Wo dies nicht möglich ist, können Schnee und Eis auch auf dem Fahrbahnrand gelagert werden. Der Fahr- und Fußgängerverkehr darf dadurch nicht gefährdet werden. Von anliegenden Grundstücken darf Schnee und Eis nicht auf die Fahrbahn geschafft werden.

In der Zeit von 7 bis 20 Uhr, sonn- und feiertags von 9 bis 20 Uhr sind gefallener Schnee und entstehende Glätte unverzüglich nach Beendigung des Schneefalls beziehungsweise nach dem Entstehen der Glätte zu beseitigen. Nach 20 Uhr gefallener Schnee und entstehende Glätte sind werktags bis 7 Uhr sowie sonn- und feiertags bis 9 Uhr des folgenden Tages zu beseitigen.

„Diese Regelungen gelten nicht nur für private Wohngrundstücke, sondern auch für Gewerbebetreibende, Wohnungsgesellschaften, Eigentümer unbebauter Grundstücke und Eigentümergemeinschaften“,

erinnert die Leiterin des Sachgebiets „Verkehr“.

„Die Ausführung der notwendigen Arbeiten liegt in Eigenverantwortung der jeweiligen Grundstückseigentümer:in und ist ohne eine Aufforderung der örtlichen Ordnungsbehörde umzusetzen.“

Wie sie erklärt, könne die Verletzung der Räum- und Streupflichten neben der Einleitung eines Bußgeld­verfahrens auch eventuelle Schadenersatzansprüchen von Verunglückten nach sich ziehen.

„Die ersten Schneefälle haben uns alle in den vergangenen Tagen ordentlich auf Trab gehalten. Viele Henstedt-Ulzburger:innen haben sich große Mühe gegeben, die Gehwege bestmöglich und stets gut passierbar zu halten – an einigen Stellen jedoch wurde der Winterdienst leider etwas vernachlässigt. Bei den Mitarbeiter:innen aus dem Sachgebiet sind dazu viele Anrufe eingegangen, deswegen bitten wir noch einmal alle Henstedt-Ulzburger:innen darum, mitzuhelfen, um auf den Geh- und Radwegen Glätteunfälle zu vermeiden“,

sagt Bürgermeisterin Ulrike Schmidt.

„Für die kommenden Tage sind zwar wieder höhere Temperaturen angesagt, aber der nächste Schnee kommt bestimmt.“

Generell besteht eine allgemeine Reinigungspflicht: Geh- und Radwege müssen grundsätzlich sauber, frei von Bewuchs und vor allem verkehrssicher gehalten werden. Nähere Informationen hierzu finden Sie in der Satzung über die Straßenreinigung in der Gemeinde Henstedt-Ulzburg.

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