Wahlhelfende für die Kommunalwahl am 14. Mai gesucht

Am 14. Mai findet die Kommunalwahl, also die Kreis- und die Gemeindewahl, statt.  Die Gemeinde Henstedt-Ulzburg ist bei der Umsetzung der Wahl auf die Mithilfe der Bürger:innen als ehrenamtliche Wahlhelfer:innen angewiesen.
Am Tag der Wahl werden die Wahlhelfer:innen in einem der 17 Wahllokale im Gemeindegebiet Henstedt-Ulzburg eingesetzt. Die Wahllokale sind am Wahlsonntag von 8 bis 18 Uhr geöffnet. Jedes Wahllokal ist mit einem Team von acht Wahlhelfenden (einer/einem Wahlvorsteher:in, einer/einem stellvertretende:n Wahlvorsteher:in, einer/einem Schriftführer:in, einer/einem stellvertretende:n Schriftführer:in und vier Beisitzer:innen) bestückt. Eine Hälfte des Wahlvorstands besetzt das Lokal von morgens bis mittags, die andere Hälfte übernimmt bis zur Schließung des Wahllokals. Im Anschluss zählt der gesamte Wahlvorstand die Stimmzettel gemeinsam aus.

Die Aufgaben am Wahlsonntag sind im Wesentlichen die Wahlberechtigung zu prüfen, die Stimmabgabevermerke im Wählerverzeichnis anzubringen, die Stimmzettel auszugeben, die Wahlkabinen und Wahlurnen zu beaufsichtigen, den gesamten Wahlvorgang vor Störungen und Beeinflussungen zu schützen sowie schließlich ab 18 Uhr die Stimmzettel auszuzählen.

Wer Interesse hat, am 14. Mai in einem Wahlvorstand mitzuwirken, der meldet sich bitte beim Wahlamt der Gemeinde Henstedt-Ulzburg bei Melanie Hamann per E-Mail an 04193-963310,  per E-Mail an wahlamt@h-u.de oder direkt über das unten angehängte Formular an.

Insbesondere werden Personen, die bereits Erfahrungen bei Wahlen gesammelt haben und bereit sind, einen Posten als Wahlvorsteher:in oder Schriftführer:in zu übernehmen, benötigt. Aber auch Beisitzer:innen sind gerne willkommen.

Als Wahlhelfende dürfen alle Personen eingesetzt werden, die am Wahltag das 16. Lebensjahr vollendet haben, und nicht vom Wahlrecht ausgeschlossen sind. Die Gemeinde zahlt Wahlhelfer:innen je Wahltag eine Aufwandsentschädigung, das sogenannte Erfrischungsgeld, dieses variiert je nach Funktion im Wahlvorstand zwischen 50 Euro und 60 Euro.

Das Erfrischungsgeld staffelt sich wie folgt:

  • 60 Euro für Wahlvorsteher:innen
  • 60 Euro für stellvertretende Wahlvorsteher:innen
  • 55 Euro für Schriftführer:innen
  • 55 Euro für stellvertretende Schriftführer:innen
  • 50 Euro für Beisitzer:innen

„Unser politisches System lebt davon, dass sich Menschen engagieren“, sagt Gemeindewahlleiter Colja Peglow. „Nutzen Sie die Möglichkeit, Demokratie hautnah zu erleben und unterstützen Sie uns als Wahlhelferin oder Wahlhelfer bei der Umsetzung der Kommunalwahl!“

Meldung als Wahlhelferin / Wahlhelfer

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Rechtsgrundlage hierfür ist Art. 6 Abs. 1 lit. a) DSGVO.

 

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