Schöffinnen und Schöffen sowie Jugendschöffinnen und Jugendschöffen gesucht
Die Gemeinde Henstedt-Ulzburg sucht Personen, die Interesse an der Übernahme des Schöffenamtes oder des Jugendschöffenamtes für die Wahlperiode 2024 – 2028 haben.
Das Ehrenamt der Schöffin/des Schöffen oder der Jugendschöffin/des Jugendschöffen dient der unmittelbaren, repräsentativen Beteiligung des Volkes an der Rechtsprechung. Die Schöffinnen/Schöffen und Jugendschöffinnen/Jugendschöffen üben das Richteramt während einer Gerichtshauptverhandlung in vollem Umfang und mit gleichem Stimmrecht wie die teilnehmenden Berufsrichter/innen aus und tragen dieselbe Verantwortung für das Urteil wie diese. Sie entscheiden die Schuld- und Straffrage gemeinschaftlich mit den Berufsrichtern/-richterinnen. Ihre oberste Pflicht ist die Unparteilichkeit.
Voraussetzung zur Übernahme des Ehrenamtes ist der Besitz der deutschen Staatsangehörigkeit, der Hauptwohnsitz in der Gemeinde Henstedt-Ulzburg sowie bei Beginn der Amtsperiode am 01.01.2024 ein Alter zwischen 25 und 69 Jahren. Bewerber/-innen für das Jugendschöffenamt sollten zusätzlich über erzieherische Befähigung und Erfahrung in der Jugenderziehung verfügen.
Weitere Informationen zu diesem Ehrenamt sowie zum Wahlverfahren sind der Anlage zu diesem Schreiben sowie den Internetseiten www.schoeffen.de und www.schoeffenwahl.de zu entnehmen.
Interessierte Personen können sich bis zum 28.02.2023 als Schöffin/Schöffe oder als Jugendschöffin/Jugendschöffe bewerben. Die Bewerbungsformulare finden Sie nachstehend. Eine persönliche Bewerbung in der Gemeindeverwaltung Henstedt-Ulzburg, Rathausplatz 1, 24558 Henstedt-Ulzburg, kann bei Frau Schumacher, Zimmer B.16, erfolgen. Frau Schumacher steht außerdem für telefonische Rückfragen unter 04193/963-113 zur Verfügung.
Anlagen: