Straßenreinigung in Henstedt-Ulzburg

Satzung über die Straßenreinigung - Bitte helfen Sie mit und Entfernen Laub, Unrat, überschüssigem Streusand oder Kiesgeröll.

Ich bitte alle Henstedt-Ulzburger*innen, mitzuhelfen, dass aufgrund von Überschwemmungen nach langanhaltendem Regen niemand zu Schaden kommt.
In letzter Zeit ist es verstärkt zu Überschwemmungen bei anhaltendem Regen gekommen. Ein Grund dafür sind durch Laub und Schmutz verstopfte Gullys. Die Gullys werden dreimal jährlich durch die Gemeinde Henstedt-Ulzburg gereinigt, häufiger als in anderen Städten oder Gemeinden üblich. Die Reinigung kann aber nur effektiv sein, wenn die Straßenabläufe nicht sofort durch herumliegendes Laub etc. erneut verstopft werden.

Aufgrund der aktuellen teilweise massiven Verschmutzung weise ich noch einmal auf die geltenden Regelungen für die Straßenreinigung hin:
Nach der Straßenreinigungssatzung der Gemeinde Henstedt-Ulzburg sind die Grundstückseigentümer*innen verpflichtet, die Straßenreinigung an ihren Grundstücken zu erledigen oder erledigen zu lassen.

Die Reinigungspflicht erstreckt sich unter anderem auf Geh- und Radwege, begehbare Seitenstreifen, die als Kfz-Parkplatz besonders gekennzeichneten Flächen, Rinnsteine und Fahrbahnen sowie auf die Mischverkehrsflächen der verkehrsberuhigten Bereiche. Nur an wenigen Straßen im Gemeindegebiet, wie zum Beispiel der Hamburger Straße und der Maurepasstraße, sind Rinnsteine und Fahrbahnen von der Reinigungspflicht ausgenommen.

Die Reinigungspflicht umfasst insbesondere das Entfernen von Laub, Unrat, überschüssigem Streusand oder Kiesgeröll. Auch wildwachsende Kräuter sind zu entfernen, wenn dadurch der Straßenverkehr behindert, die nutzbare Breite von Geh- und Radwegen eingeschränkt wird oder wenn die Kräuter die Straßen- und Wegbeläge beschädigen.

Die Reinigung ist nach Bedarf, jedoch mindestens einmal im Monat durchzuführen.

Diese Regelungen gelten nicht nur für private Wohngrundstücke, sondern auch für Gewerbebetreibende, Wohnungsgesellschaften, Eigentümer unbebauter Grundstücke und Eigentümergemeinschaften.

Die Durchführung der notwendigen Arbeiten liegt in der Eigenverantwortung der jeweiligen Grundstückseigentümer*innen, ohne eine Aufforderung der örtlichen Ordnungsbehörde abzuwarten.

Die Verletzung der Verpflichtung zur Straßenreinigung kann neben der Einleitung eines Bußgeldverfahrens auch zu eventuellen Schadenersatzansprüchen führen.

Die Satzung über die Straßenreinigung in der Gemeinde Henstedt-Ulzburg kann eingesehen werden unter www.henstedt-ulzburg.de/Rathaus/Satzungen & Richtlinien/Reinigung der öffentlichen Straßen.

Ansprechpartnerin im Rathaus ist Frau Marquis, Tel. 04193/ 963 312, E-Mail: ordnungsamt@henstedt-ulzburg.de.

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