Gemeinde Henstedt-Ulzburg führt „3G“ bei Gremiensitzungen ein
Aufgrund der gestiegenen Corona-Inzidenzwerte haben zu den Sitzungen der Gemeindevertretung im Bürgerhaus sowie den Sitzungen der Ausschüsse im Ratssaal ab der kommenden Woche nur noch Personen Zutritt, die geimpft, getestet oder genesen sind. Die erste Sitzung, bei der die 3Gs verpflichtend sind, ist die Sitzung des Stiftungsrats der Jugendstiftung am 24. November 2021.
„Das Innenministerium erlaubt es den Kommunen jetzt, im Rahmen des Hausrechts bei Sitzungen gemeindlicher Gremien, Kontrollen der 3Gs – geimpft, getestet, genesen – durchzuführen“, sagt Bürgermeisterin Ulrike Schmidt. „Um unseren Gästen sowie den Sitzungsteilnehmenden aus Politik und Verwaltung ein größtmögliches Maß an Schutz vor einer Übertragung zu bieten, setzen wir diese Möglichkeit zur Kontrolle der 3Gs ab kommender Woche um“, so die Bürgermeisterin.
Die Corona-Testung wird als Antigen-Schnelltest in Räumlichkeiten vor Ort im Rathaus bzw. im Bürgerhaus über die hierfür beauftragte First and Safe GmbH, Henstedt-Ulzburg, durchgeführt. Die Kosten werden von der Gemeinde Henstedt-Ulzburg getragen. Das Testangebot startet jeweils 90 Minuten vor Sitzungsbeginn (Ausschüsse um 17.00 Uhr / Gemeindevertretung um 18.00 Uhr).
Für die Durchführung und für einen pünktlichen Sitzungsbeginn ist es unabdingbar, dass unter Berücksichtigung der Auswertungszeiten eines Schnelltests von bis zu 20 Minuten, die zu testenden Personen rechtzeitig erscheinen.
Das Testangebot richtet sich an die Mitglieder der gemeindlichen Gremien sowie an die Gäste, gilt jedoch mit Blick auf die verfügbaren Kapazitäten und Kosten der Testung ausschließlich für Teilnehmende ohne vollständige Corona-Schutzimpfung bzw. Personen ohne aktuellen Genesenennachweis. Eine Anmeldung ist nicht erforderlich. Sitzungsteilnehmende und Gäste werden allerdings gebeten, von ihrem kostenlosen Bürgertest in einem Testzentrum oder einer dies anbietenden Apotheke Gebrauch zu machen, sollte es ihnen zeitlich und organisatorisch möglich sein.
Da die Sitzungen vor dem 24. November 2021 bereits ohne Hinweis auf die 3G-Regelung bekanntgemacht wurden, kann hier nicht nachträglich diese Regelung angewendet werden. Die Gemeindeverwaltung appelliert aber dennoch an alle Teilnehmenden der Sitzungen, sich eigenverantwortlich zu testen oder testen zu lassen, sofern Personen nicht geimpft oder genesen sind.