Bekämpfung von invasiven Neophyten im Gemeindegebiet
Eine Vielzahl fremdländischer oder gebietsfremder Pflanzen gelangt durch den globalen Reise- und Warenverkehr oder auch als Kultur- und Gartenpflanzen zu uns. In einigen Fällen können sich die Neuankömmlinge in der freien Natur etablieren, massenhaft vermehren und hier natürlich vorkommende Ökosysteme, Biotope oder Arten schädigen, zum Beispiel durch Verdrängung natürlich vorkommender Arten oder Veränderung der Vegetationsstruktur. In diesem Fall spricht man von invasiven Neophyten.
Die rechtlichen EU-Vorgaben zum Umgang mit invasiven wurden in § 40a bis f in das Bundesnaturschutzgesetz aufgenommen. Die obere Naturschutzbehörde hat zusätzlich für einige Arten (u.a. das drüsige Springkraut) ein Management- und Maßnahmenblatt entwickelt.
Diese Vorschriften zum Anlass nehmend hat die Gemeinde Aufträge für die Bekämpfung des drüsigen Sprinkrauts (Impatiens glandulifera) und des Staudenknöterichs (Fallopia japonica, F. sachalinensis, Hybrid F. x boemica) auf Gemeindeflächen erteilt. Private Anlieger bekannter Bestände wurden aufgefordert, Ihre Grundstücke ebenfalls von diesen Pflanzen zu befreien.
Es werden ab sofort bis Oktober Arbeiten entlang der Krambek bis ins Pinnau-Biotop, neben dem Parkplatz Kisdorfer Feld und neben der Obstwiese hinter der Abschiedskoppel stattfinden.
WICHTIG: Sollten Bürger/innen diese Pflanzen in Ihren Gärten entdecken, sind diese zu entfernen. Es gibt für die Beseitigung bestimmte Vorgehensweisen. Diese können bei der Gemeinde im Sachgebiet Grünplanung und Umwelt erfragt werden. Die Pflanzen müssen in die Müllverbrennung also im Restmüll (Schwarze Tonne) entsorgt werden. Keinesfalls im Kompost oder Grünabfall, da kleinste Reste der Pflanze zu einer Besiedlung neuer Standorte führen können.