Baumpflegearbeiten und Waldsperrung an den Forstflächen "Waldschneise" und "Wohldweg"

Die Forstflächen Waldschneise (Flurstück 18/9 und 18/13 Flur 10 Gemarkung Henstedt) und Wohldweg (Flurstück 97/49 und 98/49 Flur 8 Gemarkung Henstedt) wurden von der Gemeinde Henstedt-Ulzburg am 1. April 2021 erworben.

Die Gemeinde Henstedt-Ulzburg ist ab diesem Zeitpunkt verpflichtet, für die gemeindeeigenen Forstflächen die Verkehrssicherheit zu gewährleisten.

Bei beiden Forstflächen sind dringend Baum- und Forstpflegemaßnahmen (u.a. Entfernen von Totholz und bruchgefährdeten Bäumen) notwendig, um die Verkehrssicherheit herzustellen.

Im Randbereich der Forstflächen wurden bereits entlang der Straßen und Fußweg umgehend Baumpflegearbeiten durchgeführt.

In den flächigen Forstbereichen können aufgrund des Artenschutzes erst nach der Brut- und Setzzeit der Tiere Forstpflegemaßnahmen durchgeführt werden.

Hier werden einzelne Bäume entnommen. Eine Neuaufforstung ist hier nicht notwendig, da mit einem ausreichenden Jungaufwuchs aus dem verbleibenden Bestand zu rechnen ist.
Diese Forstflächen werden bis zum 30. September 2021 für das „Betreten des Waldes“ gesperrt. Dies ist mit Schildern gekennzeichnet. Die Maßnahmen sind mit der Unteren Forstbehörde Kreis Segeberg und dem Ordnungsamt der Gemeinde Henstedt-Ulzburg abgestimmt.

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