Eigenbetrieb Kindertagesstätten Henstedt-Ulzburg zieht im Januar keine KiTa-Gebühren ein

Vor dem Hintergrund des verlängerten Lockdowns bis Ende Januar 2021 und der damit verbundenen Schließung von Kindertagesstätten hat das Land Schleswig-Holstein bereits angekündigt, die Kosten für die KiTa-Gebühren den KiTaträgern zu erstatten. Nach ersten Informationen soll das Verfahren analog zu den Erstattungen der KiTa-Gebühren im Frühjahr 2020 erfolgen.

Der Eigenbetrieb Kindertagesstätten Henstedt-Ulzburg wird dementsprechend auf die Einziehung der KiTa-Gebühren im Januar verzichten.

Eltern, deren KiTa-Gebühren vom Eigenbetrieb Kindertagesstätten Henstedt-Ulzburg eingezogen werden, müssen also nichts veranlassen. Eltern, die per Dauerauftrag an den Eigenbetrieb Kindertagesstätten Henstedt-Ulzburg überweisen, werden gebeten, diesen für Januar 2021 auszusetzen.

Sumpf
Kaufmännischer Betriebsleiter
des Eigenbetriebs Kindertagesstätten Henstedt-Ulzburg

Zurück