Einrichtung einer Ökokontofläche zwischen Schniederkoppel und Am Wischhof
Die am 19.04.2019 angekündigten Untersuchungen der Fläche sind abgeschlossen und ein Konzept für die Naturschutzmaßnahmen wurde erstellt. Die Gemeinde hat beantragt, die Fläche in das Ökokonto gem. § 16 Bundesnaturschutzgesetz aufzunehmen.
Geplant sind Maßnahmen für den Artenschutz insbesondere für Insekten (Wildbienen, Wespen, Tagfalter und Libellen), Amphibien und Reptilien. Die Fläche soll sich langfristig zu mesophilem Grünland einer Form des arten- und strukturreichen Dauergrünlands entwickeln, welches ein geschütztes Biotop gem. § 21 Abs. 1 Ziff. 6 Landesnaturschutzgesetz darstellt.
Angrenzend wurde bereits letztes Jahr eine Streuobstwiese im Rahmen des Einheitsbuddelns angelegt, welche u.a. eine Nahrungsquelle für die Insekten bieten soll. Ebenso wurde angefangen einen Knick anzulegen, der später diese Fläche von der Ökokontofläche abgrenzen soll und dessen Saumstreifen für die Insekten ökologisch wertvoll ist.
Auf der Fläche selbst werden jetzt nach und nach einzelne Maßnahmen umgesetzt. Am 31.03.2020 ist die Einsaat von speziellem Regiosaatgut in drei Streifen erfolgt, diese Saat hat einen besonderen Wert für den Artenschutz. Da diese Regiosaat aufgrund einer gesetzlichen Vorgabe ab 2020 bei vielen Maßnahmen notwendig ist, besteht ein großer Mangel und es ist nicht möglich diese Saat zeitnah wieder zu beschaffen. Daher ist es besonders wichtig, dass diese Saat sich ungestört entwickeln kann. Es werden Schilder rund um die Fläche aufgestellt. Ich bitte die Bürgerinnen und Bürger sich an diese Schilder zu halten, die Flächen nicht zu betreten und insbesondere keine Hunde dort frei laufen zu lassen. Dies dient dazu, dass sich die Fläche entwickeln kann und die Schutzmaßnahmen für die Tiere und Pflanzen wirken können.
Die Fläche zwischen dem Ökokontogebiet und der Bebauung bleibt als Wanderweg für die Öffentlichkeit erhalten.
Zu einem späteren Zeitpunkt soll es Führungen auf der Fläche geben, welche über den Natur- und den Artenschutz aufklären.
Für die angrenzende Streuobstwiese werden verschiedene Nutzungsmöglichkeiten für die Zukunft erwogen, wie z.B. die Öffnung der Fläche als Bildungsangebot für Kindergärten und Schulen oder/und die Einrichtung spezieller „Pflücktage“ für die Bevölkerung.