Wahlhelferinnen und Wahlhelfer für die Wahl der Bürgermeisterin oder des Bürgermeisters am 1. März 2020 gesucht
Am 1. März 2020 wählen die Bürgerinnen und Bürger der Gemeinde Henstedt-Ulzburg die Bürgermeisterin oder den Bürgermeister, die oder der in den nächsten acht Jahren die Gemeindeverwaltung leitet. Die Gemeinde Henstedt-Ulzburg ist bei der Durchführung der Wahl wieder auf Ihre Mithilfe als ehrenamtliche Wahlhelferinnen und Wahlhelfer angewiesen! Eine eventuelle Stichwahl ist für den 22. März 2020 vorgesehen.
Am Tag der Wahl der Bürgermeisterin oder des Bürgermeisters werden die Wahlhelfer in einem der 17 Wahllokale in Henstedt-Ulzburg eingesetzt. Die Wahllokale sind am jeweiligen Wahlsonntag von 8 bis 18 Uhr geöffnet. Jedes Wahllokal ist mit einem Team von 8 Wahlhelfern (1 Wahlvorstand, 1 stellv. Wahlvorstand, 1 Schriftführer und 5 Beisitzer) besetzt. Die Gemeinde Henstedt-Ulzburg benötigt zur Durchführung der Wahl und Stichwahl daher insgesamt ca. 140 Wahlhelferinnen und Wahlhelfer. Eine Hälfte des Wahlvorstandes besetzt das Lokal von morgens bis mittags, die andere Hälfte übernimmt bis zur Schließung des Wahllokals. Im Anschluss zählt der gesamte Wahlvorstand die Stimmzettel gemeinsam aus.
Die Aufgaben am Wahlsonntag sind im Wesentlichen:
- die Wahlberechtigung zu prüfen,
- die Stimmabgabevermerke im Wählerverzeichnis anzubringen,
- die Stimmzettel auszugeben,
- die Wahlkabinen und Wahlurnen zu beaufsichtigen,
- den gesamten Wahlvorgang vor Störungen und Beeinflussungen zu schützen
- und schließlich ab 18 Uhr die Stimmzettel auszuzählen.
Wenn Sie Interesse haben, am 1. und 22. März 2020 in einem Wahlvorstand mitzuwirken, dann melden Sie sich bitte beim Wahlamt der Gemeinde Henstedt-Ulzburg bei Frau von Ahlen unter der Telefonnummer 04193/963-316 oder per E-Mail unter wahlamt@h-u.de.
Als Wahlhelfer dürfen alle Personen eingesetzt werden, die am Wahltag das 16. Lebensjahr vollendet haben, und nicht vom Wahlrecht ausgeschlossen sind. Die Gemeinde zahlt Wahlhelferinnen und Wahlhelfern je Wahltag eine Aufwandsentschädigung, das sogenannte Erfrischungsgeld, in Höhe von 40 Euro.
Unser politisches System lebt davon, dass sich Menschen engagieren. Nutzen Sie die Möglichkeit, Demokratie hautnah zu erleben und unterstützen Sie uns als Wahlhelfer bei der Durchführung der Wahl einer Bürgermeisterin oder eines Bürgermeisters!