Informationen zum Winterdienst in der Gemeinde Henstedt-Ulzburg
Auch wenn in diesem Jahr der große Wintereinbruch bisher ausgeblieben ist, informiert die Gemeinde Henstedt-Ulzburg ihre Bürgerinnen und Bürger über die Regelungen zum Winterdienst.
Die Gemeinde führt grundsätzlich auf öffentlichen Straßen, Wegen und Plätzen, deren Reinigung nicht gemäß Ortssatzung den jeweiligen Anliegern übertragen wurde, den Winterdienst durch. Im Zeitraum vom 15. November bis zum 31. März werden die Straßenzustände täglich ab 2:30 Uhr morgens durch die sogenannten „Eiswächter“ kontrolliert.
Diese Mitarbeiter des Baubetriebshofs, die im 24-stündigen Bereitschaftsdienst eingesetzt sind, entscheiden aktuell aufgrund der vorgefundenen Witterungssituation, ob die Winterdienstkräfte ausrücken müssen. Wenn dies der Fall ist, werden das eigene Personal und die beauftragten Fremdfirmen alarmiert.
Aufgrund haftungsrechtlicher Vorgaben muss sich die Durchführung des Winterdienstes an bestimmten Richtlinien orientieren. So ist z.B. der Winterdienst innerorts so früh zu beginnen, dass die Straßen gegen 6:30 Uhr abgestreut sind und der Berufsverkehr möglichst behinderungsfrei fließen kann. An Sonn- und Feiertagen sollten die Streu- und Räumdienste gegen 8 Uhr ihre Arbeiten beendet haben. Üblicherweise erfolgt nach 20 Uhr nur noch in extremen Gefahrensituationen ein Einsatz der Winterdienstkräfte. Ein sogenanntes „vorbeugendes Streuen“, wie es in einigen Kommunen praktiziert wird, wird in Henstedt-Ulzburg, unter anderem aus Naturschutzaspekten, nicht durchgeführt.
Grundsätzlich funktioniert der Winterdienst in der Gemeinde reibungslos, Probleme treten allerdings dann auf, wenn z.B. Schneefall oder Eisregen zu einem Zeitpunkt einsetzen, zu dem der morgendliche Verkehr bereits voll eingesetzt hat. Da die Streu- und Räumfahrzeuge sich dann dem Verkehrsfluss anpassen müssen, dauert das Streuen bzw. Räumen der Straßen entsprechend länger.