Anmietung von Wohnraum für die Unterbringung von Flüchtlingen
Trotz insgesamt rückläufiger Zahlen an Neuzuweisungen von Flüchtlingen durch den Kreis Segeberg besteht weiterhin Bedarf, die durch Ankauf und Anmietung im Gemeindegebiet Henstedt-Ulzburgs geschaffenen Kapazitäten an Unterbringungsmöglichkeiten für Flüchtlinge zu erweitern.
War in der Vergangenheit überwiegend Wohnraum für die Unterbringung von allein reisenden Personen gefragt, werden, bedingt durch den zunehmenden Familiennachzug, heute vor allem Wohnungen für Familien benötigt.
Bürgerinnen und Bürger, die über vakanten Wohnraum verfügen und diesen zur Unterbringung von Flüchtlingen zur Verfügung stellen möchten, werden gebeten, sich an die Gemeindeverwaltung Henstedt-Ulzburg zu wenden. Dadurch, dass die Gemeinde Henstedt Ulzburg direkt als Mieterin eintritt, besteht für potenzielle Vermieter ein höchstmögliches Maß an Rechtssicherheit. Weiterhin werden Sie während der gesamten Mietzeit intensiv durch die Gemeinde begleitet.
Zentraler Ansprechpartner für sämtliche Fragen rund um die Vermietung von Wohnraum zur Unterbringung von Flüchtlingen an die Gemeinde Henstedt-Ulzburg im Rathaus ist Herr Fabian Frauenstein. Sie können Herrn Frauenstein telefonisch erreichen unter: 04193/ 963-464 oder per Mail unter: fabian.frauenstein@h-u.de.