Behindertenbeauftragte Britta Brünn berichtet zum Thema "Pflegende Angehörige"
Plötzlich ist alles anders. Als unsere Tochter geboren wurde, wurde uns sehr schnell klar, dass wir ein besonderes Kind haben werden. Eine schwierige Zeit kam auf uns zu und viele Fragen traten auf. Leider mussten wir uns damals mühsam viele Antworten selber suchen. Als pflegende Angehörige bin ich froh, nun auf bestehende Netzwerke zurückgreifen zu können.
Bitte denken Sie daran, dass es jeden unvermittelt treffen kann. Ein Unfall reißt uns aus unserem gewohnten Leben heraus. Oder es schleichen sich mit zunehmendem Alter schlichtweg die kleinen und großen körperlichen und/oder geistigen Schwierigkeiten ein. Wenn wir Hilfe benötigen, möchten wir alle sorgsam und liebevoll betreut werden.
Daher haben viele pflegebedürftige Menschen den Wunsch, in den eigenen vier Wänden gepflegt zu werden. Und auch viele Angehörige möchten sich um ihre pflegebedürftigen Verwandten kümmern, ohne dabei auf Leistungen der sozialen Absicherung verzichten zu müssen. Pflegepersonen im Sinne der Pflegeversicherung haben daher Ansprüche auf Leistungen zur sozialen Sicherung.
Ab dem 1. Januar 2017 kann eine Pflegeperson Leistungen zur sozialen Sicherung erhalten, wenn er/sie:
- eine oder mehrere pflegebedürftige Person/en des Pflegegrades 2 bis 5
- in ihrer häuslichen Umgebung
- nicht erwerbsmäßig
- für wenigstens zehn Stunden wöchentlich
- verteilt auf regelmäßig mindestens zwei Tage in der Woche
pflegt.
Ist die Pflegeperson nicht mehr als 30 Stunden in der Woche erwerbstätig, zahlt die Pflegeversicherung die Beiträge zur Rentenversicherung. Die Höhe richtet sich dabei nach dem Pflegegrad sowie der bezogenen Leistungsart (Bezug von Pflegegeld oder von ambulanten Pflegesachleistungen oder der Kombinationsleistung).
Pflegepersonen sind während der Pflegetätigkeiten und bei allen Tätigkeiten und Wegen, die mit der Pflege zusammenhängen, beitragsfrei gesetzlich unfallversichert. Für Pflegepersonen, die aus dem Beruf aussteigen, um sich um pflegebedürftige Angehörige zu kümmern, bezahlt die Pflegeversicherung die Beiträge zur Arbeitslosenversicherung für die gesamte Dauer der Pflegetätigkeit. Die Pflegepersonen haben damit Anspruch auf Arbeitslosengeld und Leistungen der aktiven Arbeitsförderung, falls ein nahtloser Einstieg in eine Beschäftigung nach Ende der Pflegetätigkeit nicht gelingt. Eine gute erste Quelle für Informationen finden Sie unter folgendem Link: https://www.bundesgesundheitsministerium.de/themen/pflege/online-ratgeber-pflege/pflege-von-angehoerigen-zu-hause-finanzielle-unterstuetzung-und-leistungen.html
Als Behindertenbeauftragte der Gemeinde Henstedt-Ulzburg ist es Uta Herrnring-Vollmer und mir wichtig, Betroffene über ihre Möglichkeiten zu informieren. Sollten Sie Unterstützung und Beratung benötigen, setzen Sie sich gerne per E-Mail unter behindertenbeauftragte@h-u.de mit uns in Verbindung oder kommen Sie zu unseren Sprechstunden. Die Sprechstunden finden jeden 2. Donnerstag im Monat in der Zeit von 16 bis 18 Uhr und jeden 4. Freitag im Monat in der Zeit von 10 Uhr bis 12 Uhr im Rathaus der Gemeinde Henstedt-Ulzburg, Rathausplatz 1 in Raum 1.01 (1. Obergeschoss) statt. Einen Anmeldebogen für die Sprechstunde finden Sie auf den Internetseiten der Behindertenbeauftragten.
Britta Brünn und Uta Herrnring-Vollmer
(Behindertenbeauftragte der Gemeinde Henstedt-Ulzburg)