Gemeinde Henstedt-Ulzburg sucht Wahlhelfer für Kommunalwahl
Am 6. Mai 2018 ist in Schleswig-Holstein Kommunalwahl. In allen Städten, Gemeinden und Kreisen sind die Bürgerinnen und Bürger aufgefordert, ihre politischen Vertretungen zu wählen. Wie alle Kommunen ist auch die Gemeinde Henstedt-Ulzburg bei der Durchführung der Kommunalwahl wieder auf Ihre Mithilfe als ehrenamtliche Wahlhelferinnen und Wahlhelfer angewiesen!
Am Tag der Kommunalwahl werden die Wahlhelfer in einem der 17 Wahllokale in Henstedt-Ulzburg eingesetzt. Die Wahllokale sind am Sonntag, den 6. Mai 2018, von 8 bis 18 Uhr geöffnet. Jedes Wahllokal ist mit einem Team von 8 Wahlhelfern (1 Wahlvorstand, 1 stellv. Wahlvorstand, 1 Schriftführer und 5 Beisitzer) besetzt. Die Gemeinde Henstedt-Ulzburg benötigt zur Durchführung der Wahl also insgesamt 136 Wahlhelferinnen und Wahlhelfer.
Die Aufgaben am Wahlsonntag sind im Wesentlichen:
- die Wahlberechtigung zu prüfen,
- die Stimmabgabevermerke im Wählerverzeichnis anzubringen,
- die Stimmzettel auszugeben,
- die Wahlkabinen und Wahlurnen zu beaufsichtigen,
- den gesamten Wahlvorgang vor Störungen und Beeinflussungen zu schützen
- und schließlich ab 18 Uhr die Stimmzettel auszuzählen.
Wenn Sie Interesse haben, am 6. Mai 2018 in einem Wahlvorstand mitzuwirken, dann melden Sie sich bitte beim Wahlamt der Gemeinde Henstedt-Ulzburg bei Frau von Ahlen unter der Telefonnummer 04193/963-316 oder per E-Mail unter wahlamt@h-u.de.
Als Wahlhelfer dürfen alle Personen eingesetzt werden, die am Wahltag das 16. Lebensjahr vollendet haben und nicht vom Wahlrecht ausgeschlossen sind. Die Gemeinde zahlt Wahlhelferinnen und Wahlhelfern eine Aufwandsentschädigung, das sogenannte Erfrischungsgeld, in Höhe von 40 Euro.
Unser politisches System lebt davon, dass sich Menschen engagieren. Nutzen Sie die Möglichkeit, Demokratie hautnah zu erleben und unterstützen Sie uns als Wahlhelfer bei der Durchführung der Kommunalwahl 2018!