Informationen zur Vergabe der Kindergartenplätze 2018/19

Kita Portal Schleswig-Holstein

Das neue Kindergartenjahr 2018/2019 beginnt am 1. August 2018. Die Aufnahme in den Kindertagesstätten der Gemeinde beginnt nach dem Ende der Sommerferien, das heißt in diesem Jahr ab 20. August 2018. Die konkreten Aufnahmetermine werden mit den Eltern abgestimmt.

Die Aufnahme eines Kindes in eine Kindertagesstätte ist von den Erziehungsberechtigten schriftlich zu beantragen. Dafür ist ausschließlich das Kita-Portal https://www.kitaportal-sh.de/elternportal.jsf zu nutzen. Nach erfolgter Eingabe aller notwendigen Daten erhalten die Erziehungsberechtigen einen Anmelde-Code, der auf dem Formular mit den Anmeldedaten notiert ist.

Anschließend ist ein Termin für ein Anmeldegespräch in einer der ausgewählten Kindertagesstätten (in der Regel der Erstwunscheinrichtung) zu vereinbaren. Erst danach (Freigabe des Datensatzes) ist das Kind tatsächlich auf der Anmeldeliste vorgemerkt. ACHTUNG: Ohne diesen Termin in der Kindertagesstätte wird der eingegebene Datensatz innerhalb von 28 Tagen gelöscht und das Kind kann bei der Platzvergabe nicht berücksichtigt werden.

Alle Kinder, die bis August 2018 das 3. Lebensjahr vollenden und nach den Sommerferien in eine Kindertagesstätte der Gemeinde Henstedt-Ulzburg aufgenommen werden sollen, müssen für die Berücksichtigung im zentralen Platzvergabeverfahren (erste Vergaberunde) bis spätestens Freitag, 9. April 2018, in einer Einrichtung angemeldet, das heißt der Datensatz aus dem Kita-Portal muss aktiviert sein.

Darüber hinaus sind Anmeldungen jederzeit (auch bei den freien Trägern – Kirchen, DRK, Lebenshilfe) möglich; sie können dann jedoch nur nachrangig berücksichtigt werden.

Erziehungsberechtigte, die aus technischen oder anderen Gründen die notwendigen Eingaben im Kita-Portal nicht vornehmen können, haben die Möglichkeit, direkt einen Termin mit einer Einrichtungsleitung zu vereinbaren.

Damit die Daten dann in der Kindertagesstätte korrekt erfasst werden können, sind die Personalausweise der Erziehungsberechtigten und eine Geburtsurkunde des Kindes oder das Stammbuch der Familie vorzulegen. Es sind keine Kopien erforderlich.

Vor der Vermittlung eines Kindergartenplatzes ist der zeitlich notwendige Betreuungsumfang durch Arbeitgeberbescheinigungen nachzuweisen.

Auskünfte zum Anmelde- u. Vergabeverfahren
Auskünfte zum Anmelde- und Vergabeverfahren erteilen die Kita-Leiterinnen sowie die Mitarbeiterinnen des Sachgebietes „Kinder u. Jugend“ im Rathaus:

  • Frau Schaefer, Tel.: 04193 / 963-224
  • Frau Günther, Tel.: 04193 / 963-222
  • Frau Guth, Tel.: 04193 / 963-225
  • Frau Neidhardt, Tel.: 04193 / 963-221

Zurück