Gemeindevertretung beschließt städtebaulichen Vertrag mit Rewe

Der nächste Schritt in der Ansiedlung des Rewe Zentralstandorts in Henstedt-Ulzburg ist vollzogen. Die Gemeindevertretung hat in ihrer Sitzung am 16. Januar 2018 den Grundstückskaufvertrag und den sogenannten städtebaulichen Vertrag mit Rewe beschlossen. Hierin werden alle Maßnahmen vertraglich festgehalten, die im Zusammenhang mit der Errichtung und des Betriebs des Rewe Zentralstandortes stehen.

„Wir haben in konstruktiven Verhandlungen mit Rewe ein sehr gutes Ergebnis für Henstedt-Ulzburg erzielen können“, sagt Bürgermeister Stefan Bauer. „Mit Rewe gewinnt unsere Gemeinde auf Jahrzehnte einen ausgezeichneten Arbeitgeber und verlässlichen Sozialpartner.“

Beim Thema Verkehr wurde die Umfahrung der Gemeinde durch den Rewe-Auslieferverkehr vertraglich festgehalten. Der Gemeinde wurden weitreichende Kontroll- und Sanktionsmöglichkeiten zur Überprüfung des Durchfahrtverbots eingeräumt. Nur wenn eine Verkehrsbeeinträchtigung in Form eines Staus oder einer Sperrung auf der A7 zwischen Henstedt-Ulzburg und Quickborn (beide Fahrtrichtungen) besteht, dürfen Rewe-Lkw durch Henstedt-Ulzburg fahren.

Außerdem ist Rewe die Verpflichtung eingegangen, sich am notwendigen Ausbau der Verkehrsinfrastruktur zwischen der Autobahn und dem Ortseingang der Gemeinde finanziell zu beteiligen. In Abstimmung mit dem Landesbetrieb Verkehr wird Rewe auf eigene Kosten einen zusätzlichen Abzweiger vom Autobahnzubringer zum Zentralstandort errichten und weitere notwendige Anpassungen an den Knotenpunkten zwischen Autobahn und Ortseingang der Gemeinde vornehmen. Außerdem wird sich Rewe am Radwegeausbau zum Zentralstandort beteiligen und hat vertraglich zugesagt, den Ausbau der E-Mobilität im Ortskern an seinen Rewe-, Penny- und toom-Standorten zu fördern. Zur besseren Erreichbarkeit des Gewerbegebiets wird Rewe den Ausbau des öffentlichen Nahverkehrs und ein Leihfahrradsystem im Gemeindegebiet unterstützen.

Von der Rewe-Ansiedlung werden auch andere Wirtschaftsunternehmen der Region profitieren. Rewe wird sich bemühen, bei der Auftragsvergabe für den Bau und späteren Betrieb des Zentralstandortes regionale Unternehmen zu berücksichtigen.

Die letzten Schritte zur endgültigen Ansiedlung des Unternehmens sollen in den kommenden Wochen erfolgen. Der Umwelt- und Planungsausschuss wird dann über die Einwendungen zum Bebauungsplan 146 „Gewerbegebiet Große Heidkoppel“ beraten, der Voraussetzung für das Bauvorhaben von Rewe ist. Der Gemeindevertretung obliegt es dann, den Bebauungsplan zu beschließen.

Anlage:
Städtebaulicher Vertrag

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