Bürgerinnen und Bürger wählen den Eigenbetrieb
In Henstedt-Ulzburg wurde am 24. September 2017 zusammen mit der Bundestagswahl auch der Bürgerentscheid über die zukünftige Organisation der gemeindeeigenen Kindertagesstätten durchgeführt. Zur Auswahl standen die Organisationsform des Eigenbetriebs und der Anstalt Öffentlichen Rechts (AöR). Die Frage des Bürgerentscheides lautete: „Wollen Sie, dass die Kindertagesstätten der Gemeinde Henstedt-Ulzburg wie ein Eigenbetrieb geführt werden?“ Von 22.979 Stimmberechtigten haben 7.279 (65,74 Prozent) mit Ja und 3.793 (34,26 Prozent) mit Nein gestimmt. Der Bürgerentscheid wurde angenommen, da mehr Ja-Stimmen als Nein-Stimmen abgegeben wurden und das Quorum von 3.677 Stimmen erfüllt wurde. Die Wahlbeteiligung beim Bürgerentscheid lag bei 49,56 Prozent.
Auf der Grundlage des Bürgerentscheids wird die Gemeindeverwaltung nun die nächsten Schritte zur Einrichtung eines Eigenbetriebs für die gemeindeeigenen Kindertagesstätten in die Wege leiten und den Gremien zur weiteren Abstimmung vorlegen. Nach der Eigenbetriebsverordnung des Landes Schleswig-Holstein muss die Gemeindevertretung als Nächstes eine Betriebssatzung beschließen, eine Werkleitung bestellen und einen Wirtschaftsplan erarbeiten. Ziel ist es, noch 2018 mit dem Eigenbetrieb zu starten.
Bürgermeister Bauer: „Erfolgreich werden Gemeindeverwaltung und Gemeindevertretung nur dann sein, wenn wir gemeinsam die vor uns liegenden Herausforderungen bewältigen. Hierzu bedarf es der guten Vorbereitung meiner Verwaltung und wohlwollender Beschlüsse von den gemeindlichen Gremien. Gemeinsam werden wir den Eigenbetrieb zu einem Erfolgsmodel für unsere Kitas in Henstedt-Ulzburg machen!“
Zum Hintergrund: Die Initiative „Pro Eigenbetrieb“ hatte ein erfolgreiches Bürgerbegehren gestartet, nachdem eine Mehrheit der Gemeindevertretung bestehend aus CDU, WHU, BFB und FDP im Dezember 2016 für die Ausgliederung der Kindertagesstätten in eine AöR gestimmt hatte. Nach einer gerichtlichen Auseinandersetzung zwischen der Initiative und den AöR-Fraktionen über die Zulässigkeit des Bürgerbegehrens hatte das Verwaltungsgericht im Juli 2017 die Durchführung des Bürgerentscheids zusammen mit der Bundestagswahl angeordnet.