Info-Reihe zu den Veränderungen in der Verwaltung Hier: Fachbereich 2 – Soziales, Bildung, Jugend und Freizeit

Die Gemeindeverwaltung stellt in einer Artikelserie ihre Fachbereiche bevor und erläutert, welche Veränderungen in den nächsten Jahren auf sie zukommen.

Der Fachbereich 2 untergliedert sich in drei Sachgebiete. Im Sachgebiet „Soziales“ werden alle Themen, die im Zusammenhang mit der Erteilung von Sozialleistungen stehen, bearbeitet. Dies umfasst zum Beispiel die Hilfe zum Lebensunterhalt, die Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung, das Wohngeld oder die Obdachlosenhilfe.

Seit vergangenem Jahr stellt außerdem die Aufnahme, Unterbringung, Betreuung und Integration von Geflüchteten eine zentrale Aufgabe des Sachgebietes dar, welcher mit der Einstellung eines hauptamtlichen Flüchtlingskoordinators zusätzlich Rechnung getragen wurde. Als aufwachsende Querschnittsaufgabe ist dies äußerst arbeitsintensiv, und zieht sich durch alle Fachbereiche der Verwaltung. Insbesondere sind hier zu nennen, das Akquirieren von Wohnraum,
Kassenauszahlungen, die Begleitung integrativer Maßnahmen im Ort, das Hausmeisterwesen sowie Tätigkeiten des Baubetriebshofes. Doch auch in allen anderen publikumswirksamen Bereichen (z.B. Bürgerservice) ist erheblicher Mehraufwand entstanden, der von der Mitarbeiterschaft geschultert und gut bewältigt wird. „Wir sind in Henstedt-Ulzburg bis heute ausgezeichnet aufgestellt, was insbesondere einer engagiert tätigen Verwaltung, der VHS, dritten Trägern und einer überragenden ehrenamtlichen Bürgerschaft zu danken ist, ohne die diese gute Arbeit nicht möglich wäre!“, so Bürgermeister Stefan Bauer.

Im Sachgebiet „Bildung und Freizeit“ bündeln sich alle Aktivitäten, die im Zusammenhang mit den Schulen, den Sportvereinen, der Gemeindebücherei, der Volkshochschule und dem Naturbad Beckersberg stehen. Aktuelle Projekte in diesem Sachgebiet sind beispielsweise die Erstellung eines IT-Konzepts für die Schulen im Ort oder die Fortführung des Sportstättenentwicklungsplans.

Kernaufgabe des Sachgebiet „Kinder und Jugend“ ist vor allem die Kinderbetreuung im Ort. Dies umfasst beispielsweise die Planung, Bedarfsermittlung sowie die Vergabe von Kitaplätzen. Die Gemeinde betreibt insgesamt zehn eigene Kindertagesstätten mit Krippen, Kindergärten und Horten. Täglich werden hier von ca. 200 Erzieherinnen und Erziehern rund 1.400 Kinder im Alter von 1 bis 14 Jahren betreut.

Die größte Veränderung in diesem Fachbereich wird im Bereich der Kindertagesstätten stattfinden. Dieser Bereich hat mittlerweile eine Größe erreicht, der einem mittelständischen Unternehmen gleichkommt. Die derzeitige Organisationsform innerhalb der Verwaltung dagegen entspricht nicht mehr einer an dieser Größenordnung ausgerichteten und notwendigen Betriebsführung. „Mit den gemeindeeigenen Kindertagesstätten sind in der Gemeindeverwaltung so viele unterschiedliche Personen und Bereiche befasst, dass eine neu geordnete Struktur viele Abläufe vereinfachen wird“, sagt Bürgermeister Bauer. „Aus diesem Grund streben Verwaltung und Politik gemeinsam eine Änderung der Betriebsform an.“

Welche Organisationsform es wird, ist derzeit noch nicht entschieden. Zur Auswahl stehen noch drei unterschiedliche Betriebsformen, die sich insgesamt in ihrer Nähe bzw. Distanz zur Gemeindeverwaltung unterscheiden. Der Eigenbetrieb entspräche einem gesonderten „Unternehmen“ innerhalb der Gemeinde, allerdings ohne eigene Rechtspersönlichkeit. Die Anstalt des öffentlichen Rechts ist eine eigenständige öffentlich-rechtliche Verwaltungseinheit und schließlich die (gemeinnützige) Gesellschaft mit beschränkter Haftung (g)GmbH würde eine rein privatrechtliche Betriebsform des Kitabereiches bedeuten.

Um entscheiden zu können, welche Betriebsform die geeignetste für die Gemeinde Henstedt-Ulzburg ist, wurde mit einer Wirtschaftsprüfungsgesellschaft zusammengearbeitet, um offene Fragen zu den unterschiedlichen Betriebsformen zu klären. In einem nächsten Schritt treffen sich Ende November Vertreterinnen und Vertreter aus Politik und Verwaltung, um sich in einer gemeinsamen Gesprächsrunde über die unterschiedlichen Betriebsformen auszutauschen. Im besten Falle wird hierbei eine Betriebsform gefunden, die von allen Beteiligten mitgetragen werden kann und dann den gemeindlichen Gremien zur Entscheidung empfohlen wird.

Dieses Thema hat bei vielen Erzieherinnen und Erziehern in den gemeindeeigenen Einrichtungen zu erheblicher Unruhe geführt. Sie befürchten mit einem Votum für die Anstalt des öffentlichen Rechts oder die (g)GmbH personalrechtliche und arbeitsrechtliche Konsequenzen, weil der Arbeitgeber dann nicht mehr die Gemeinde Henstedt-Ulzburg ist.

„Einigkeit bei Politik und Verwaltung besteht darin, dass sich die Situation der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in den Einrichtungen und in der Verwaltung durch die neue Organisationsform nicht verschlechtern darf“, betont Bürgermeister Stefan Bauer. „Mit diesem Ziel vor Augen gehen wir in das gemeinsame Gespräch und werden hoffentlich einvernehmlich die beste Betriebsform für die Kitas in Henstedt-Ulzburg finden.“

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