Wahlen zur stellvertretenden Schiedsperson in Henstedt-Ulzburg

Wahlen zur stellvertretenden Schiedsperson in Henstedt-Ulzburg

Das Schiedsamt Henstedt-Ulzburg, Schiedsamtbezirk 6, ist mit einer stellvertretenden Schiedsperson neu zu besetzen.

Ehrenamtlich nimmt das Schiedsamt die Aufgabe der außergerichtlichen Streitschlichtung in bürgerlichen Rechtsstreitigkeiten u.a. bei Nachbarschaftsstreitigkeiten, bei der Beachtung der Hausordnung, bei Schmerzensgeld und sonstigen Schadensersatzansprüchen, aber auch in Fällen leichter Körperverletzung, des Hausfriedensbruchs, der Beleidigung oder der Sachbeschädigung wahr. In vielen Fällen ist eine Klage vor Gericht erst zulässig, nachdem von der Schiedsfrau / dem Schiedsmann oder einer anderen Gütestelle versucht worden ist, die Streitigkeit einvernehmlich beizulegen.

Durch verschiedene Einführungsseminare sowie regelmäßige Fortbildungsveranstaltungen wird das notwendige Wissen für die Durchführung des Ehrenamtes vermittelt. Interessierte Bürgerinnen und Bürger aus Henstedt-Ulzburg können sich für diese Ämter bewerben, wenn sie das 30. Lebensjahr vollendet haben sowie die Fähigkeit zur Bekleidung öffentlicher Ämter besitzen und nicht unter Betreuung stehen bzw. nicht durch andere gerichtliche Anordnungen in der Verfügung über ihr Vermögen beschränkt sind. Die Wahl erfolgt durch die Gemeindevertretung. Die Wahlzeit beträgt 5 Jahre.

Eine schriftliche Bewerbung kann bis zum 25.11.2016 an die Gemeinde Henstedt-Ulzburg, Rathausplatz 1, 24558 Henstedt-Ulzburg, gerichtet werden. Für Rückfragen steht Herr Liebe, Tel. 04193 / 963 – 113, benjamin.liebe@h-u.de, zur Verfügung.

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