TÜV-geprüft: Gemeindeeigene Kinderspielplätze sind verkehrssicher
Kinderspielplätze, die der Öffentlichkeit zugänglich sind, müssen regelmäßig auf die Betriebs- und Verkehrssicherheit überprüft werden. Die rechtliche Grundlage hierfür ergibt sich aus der mittlerweile auf EU-Ebene festgeschriebenen Norm DIN EN 1176 – Din EN 1177 und der aktuellen Rechtsprechung.
Die öffentlichen Spielplätze und die Spielanlagen der gemeindlichen Einrichtungen unserer Gemeinde werden regelmäßig durch die besonders ausgebildeten Fachkräfte des Baubetriebshofes überprüft. Hier sind wöchentliche und vierteljährliche Inspektionen vorgeschrieben. Mängel, die im Rahmen dieser Prüfungen festgestellt werden, sind zeitnah in Abhängigkeit des jeweils erkennbaren Gefährdungsgrades abzustellen und zu beheben.
Die ebenfalls vorgeschriebene Jahreshauptinspektion lässt die Gemeinde zusätzlich durch ein unabhängiges, zugelassenes Prüfinstitut (z.B. TÜV Nord) in Zusammenarbeit mit dem eigenen Personal durchführen. Mit dieser Vorgehensweise kann einer möglicher Weise entstehenden „Betriebsblindheit“ vorgebeugt werden.
Diese Prüfung ist in den vergangenen Wochen in Henstedt-Ulzburg erfolgt. Besonders erfreulich war in diesem Jahr die Aussage des beauftragten Fremdprüfers: „Die Spielplätze der Gemeinde befinden sich technisch und hinsichtlich der Betriebssicherheit in einem sehr guten Zustand. Es ist erkennbar, dass die erforderliche Wartung und Unterhaltung der Anlagen fachgerecht und mit ‚Herzblut‘ erfolgt.“
Hilfreich und unterstützend für die Arbeit des Baubetriebshofes sind in diesem Zusammenhang auch die Informationen und Hinweise, die die Gemeindeverwaltung durch engagierte und aufmerksame Bürger erhält, wodurch oftmals auf dem „kurzen Wege“ reagiert werden kann.