Herzlich willkommen bei der Gemeinde Henstedt Ulzburg

Wichtige Informationen

Rathaus und Bücherei „zwischen den Tagen“ geschlossen

Aktuelle InformationDas Rathaus sowie die Gemeindebücherei und -mediothek bleiben von Heiligabend am Mittwoch, 24. Dezember, bis einschließlich Neujahr am Donnerstag, 1. Januar, geschlossen. Ab Freitag, 2. Januar, sind beide Einrichtungen wieder zu den gewohnten Öffnungszeiten erreichbar. Die Bürgerinnen und Bürger werden dementsprechend gebeten, die Schließtage bei ihren Terminplanungen zu berücksichtigen. Die Verwaltung wünscht gemeinsam mit der Gemeindebücherei allen Bürgerinnen sowie Bürgern schöne Weihnachtsfeiertage und einen guten Jahreswechsel.

Eigenbetrieb Kindertagesstätten „zwischen den Tagen“ geschlossen

Aktuelle InformationDie Kindertagesstätten des Eigenbetriebs Henstedt-Ulzburg und die Verwaltung des Eigenbetriebs bleiben vom 24. Dezember bis einschließlich 1. Januar geschlossen. Der Eigenbetrieb Kindertagesstätten wünscht allen Bürgerinnen und Bürgern eine schöne und besinnliche Weihnachtszeit sowie ein gesundes und erfolgreiches Jahr 2026.

Verkehrsbehinderungen im Gemeindegebiet

Im Gemeindegebiet werden derzeit an folgenden Stellen Straßenbauarbeiten vorgenommen, die zu Verkehrsbehinderungen führen können:

ab 13.10.25 Vollsperrung in der Wilstedter Straße vom Immbarg bis zur Norderstedter Straße
01. - 12.12.25 Halbseitige Sperrung in der Götzberger Straße
01. - 20.12.25 Tagesbaustellen in den Straßen Am Wöddel, Dorfstraße und Wohldweg
08. - 12.12.25 Vollsperrung Heinrich-Sebelin-Straße
bis 31.03.26 Halbseitige Sperrung Kirchweg, Höhe Hausnummer 80

Stellenausschreibungen der Gemeinde

News aus Henstedt-Ulzburg

11.12.25:  Im gesamten Gemeindegebiet ist eine Vielzahl von Grundstücken mit Reetdachhäusern vorhanden. Diese werden aufgrund ihrer Dacheindeckung als besonders brandempfind­lich beurteilt. In der Vergangenheit haben unter anderem Feuerwerksraketen wiederholt mit Reet eingedeckte bauliche Anlagen in Brand gesetzt.

Glücklicherweise ist so etwas noch nicht in Henstedt-Ulzburg vorgekommen – dies gilt es, auch weiterhin zu vermeiden. Die Gemeinde trifft alljährlich die Anordnung, dass das ohnehin vom 2. Januar bis 30. Dezember eines Jahres bestehende Abbrennverbot für pyrotechnische Gegenstände im Umkreis von 300 Metern um die betroffenen Gebäude im gesamten Gemeindegebiet auch auf den 31. Dezember und 1. Januar ausgedehnt wird. Auf diese Weise sollen Brandgefahren durch das Abbrennen und Abschießen von Feuerwerksraketen beziehungsweise Abschussbechern aus Gas- oder Schreckschusswaffen aus Anlass des Jahreswechsels in diesen Bereichen vorgebeugt werden.

News aus Henstedt-Ulzburg

11.12.25:  Auf der Grundlage des § 24 Abs. 2 Ziffer 1 Erste Verordnung zum Sprengstoffgesetz (1. SprengV) ordne ich an, dass das ohnehin vom 02.01. bis 30.12. bestehende Abbrennverbot (§ 23 Abs. 1 und 2 1. SprengV) für pyrotechnische Gegenstände der Kategorie 2 im Umkreis von 300 m um reetgedeckte Häuser im gesamten Gemeindegebiet für Feuerwerksraketen und Abschussbecher aus Gas- oder Schreckschusswaffen auch auf den 31.12.2025 und 01.01.2026 ausgedehnt wird.

News aus Henstedt-Ulzburg

11.12.25:  Am Dienstag, dem 16.12.2025, findet um 18:30 Uhr im Bürgerhaus, Beckersbergstraße 34, 24558 Henstedt-Ulzburg die Sitzung der Gemeindevertretung 21/2023-2028 statt. Hierzu sind alle Interessierten herzlich eingeladen. Die komplette Tagesordnung zu dieser Sitzung finden Sie in unserem Bürgerinformationssystem. Sie haben zusätzlich die Möglichkeit die Sitzung über unseren Live-Stream zu verfolgen.

News aus Henstedt-Ulzburg

11.12.25:  Am Montag, dem 15.12.2025, findet um 18:30 Uhr im Ratssaal des Rathauses die Sitzung des Finanzausschusses 19/2023-2028 statt. Hierzu sind alle Interessierten herzlich eingeladen. Die vollständige Tagesordnung zu dieser Sitzung finden Sie in unserem Bürgerinformationssystem. Sie haben zusätzlich die Möglichkeit die Sitzung über unseren Live-Stream zu verfolgen.

News aus Henstedt-Ulzburg

11.12.25:  35. Änderung des Flächennutzungsplanes (Photovoltaik-Freiflächenanlage) hier: Bekanntmachung der Erteilung der Genehmigung

News aus Henstedt-Ulzburg

05.12.25:  Im Kirchweg, auf Höhe der Hausnummer 80, wurde am 24.11.2025 eine halbseitige Sperrung eingerichtet. Bis voraussichtlich 31.03.2026 muss hier mit Verkehrsbehinderungen gerechnet werden. Die Sperrung wird aufgrund einer Gasstörung eingerichtet. Die Gemeinde bedankt sich für das Verständnis während der Verkehrseinschränkungen.

News aus Henstedt-Ulzburg

05.12.25:  Die Heinrich-Sebelien-Straße wird vom Kirchweg bis zur Gutenbergstraße vom 08.12.2025 bis voraussichtlich 12.12.2025 voll gesperrt. Auch Fußgänger und Radfahrer sind davon betroffen. Die Vollsperrung wird aufgrund einer Gasstörung eingerichtet. Die Gemeinde bedankt sich für das Verständnis während der Verkehrseinschränkungen.

News aus Henstedt-Ulzburg

03.12.25:  Aktuell kommt es zu Verkehrsbeeinträchtigungen im Ortsteil Ulzburg-Süd im Meisenweg. Aufgrund eines Oberflächenschadens am Straßenablauf vor dem Grundstück Meisenweg 16 wurde eine Straßenunterspülung in größerem Ausmaß festgestellt. Eine zwingend notwendige Vollsperrung im Meisenweg ab Haus-Nr. 16 ist eingerichtet. Der betroffene Abschnitt ist voraussichtlich bis einschließlich 8. Dezember für den Verkehr gesperrt. Die Anwohnenden werden gebeten, Ihre Autos außerhalb zu parken. Es wird versucht, den Zeitraum, in dem die Anlieger Ihre Grundstücke mit dem Fahrzeug nicht erreichen können, auf ein Minimum zu begrenzen. Die Maßnahme wird so schnell wie möglich umgesetzt, sodass die Vollsperrung unmittelbar nach Beendigung der Arbeiten aufgehoben werden kann. Die Gemeinde Henstedt-Ulzburg dankt für das Verständnis für die Verkehrsbeeinträchtigungen. Witterungsbedingt kann es zu Terminverschiebungen kommen.

News aus Henstedt-Ulzburg

02.12.25:  Aufgrund des § 4 Absatz 1 Satz 1 und Absatz 2, des § 17 Absatz 2 und des § 134 Absatz 5 der Gemeindeordnung für Schleswig-Holstein (GO), der §§ 1 und 2 des Gesetzes zur Ausführung des Abwasserabgabengesetzes (AG-Abw.AG), der §§ 54 - 61 Wasserhaushaltsgesetz (WHG) der §§ 13 Abs. 1 Nr.3, 44, 45, 46 Abs. 3, 48 und des § 111 Abs. 2 des Landeswassergesetzes (LWG) in der jeweils geltenden Fassung wird nach Beschlussfassung durch die Gemeindevertretung Henstedt-Ulzburg vom 25.11.25 folgende 1. Nachtragssatzung zur Satzung über die Abwasserbeseitigung der Gemeinde Henstedt-Ulzburg (Abwassersatzung) erlassen: Vollständige Bekanntmachung anzeigen ...

News aus Henstedt-Ulzburg

02.12.25:  Am Donnerstag, dem 11.12.2025, findet um 18:30 Uhr im Ratssaal des Rathauses die Sitzung des Feuerwehrausschusses 09/2023-2028 statt. Hierzu sind alle Interessierten herzlich eingeladen. Die vollständige Tagesordnung zu dieser Sitzung finden Sie in unserem Bürgerinformationssystem.

Sie haben zusätzlich die Möglichkeit die Sitzung über unseren Live-Stream zu verfolgen.

Sonstige Informationen

News aus Henstedt-Ulzburg

Energiemonitor Henstedt-Ulzburg

Energiemonitor Henstedt-Ulzburg

Der EnergieMonitor veranschaulicht die aktuelle Energiesituation in Henstedt-Ulzburg: Er stellt die lokale Stromerzeugung z.B. aus Photovoltaik, Windkraft oder Biomasse dem örtlichen Stromverbrauch gegenüber. Er zeigt den Grad der Eigenversorgung und wann Strom aus dem Netz bezogen oder ins Netz eingespeist wird. So macht der EnergieMonitor den Stand der Energiewende auf lokaler Ebene sichtbar.
Zum Energiemonitor Henstedt-Ulzburg

News aus Henstedt-Ulzburg

Informationen zur Grundsteuer-Reform 2025

Ostküstenleitung - Ausschnitt Henstedt-Ulzburg

WARUM DIE GRUNDSTEUER REFORMIERT WIRD
Die Höhe der Besteuerung richtet sich nach dem Wert von Grundstück und Gebäuden. Die meisten Daten sind jedoch veraltet. Das Bundesverfassungsgericht hat deshalb den Gesetzgeber dazu verpflichtet, die Grundsteuer zu reformieren und dafür aktuelle Bewertungen vorzunehmen.

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News aus Henstedt-Ulzburg

Dichtheitsprüfung von privaten Grundstücksentwässerungsleitungen

Bild zu: Dichtheitsprüfung von privaten Grundstücksentwässerungsleitungen

Das Land Schleswig-Holstein hat durch Bekanntmachung der DIN 1986 Teil 30 am 05. Oktober 2010 (Amtsbl. Schl.-H. S. 905) alle Grundstückseigentümer*innen verpflichtet, ihre Schmutzwasserleitungen und Schächte auf Dichtheit überprüfen zu lassen.

Für Grundstücksentwässerungsanlagen, die sich außerhalb von Wasserschutzgebieten und in Wasserschutzgebieten der Zone III B befinden, wurde die flächendeckende Dichtheitsprüfung ausgesetzt. Der Erlass des Ministeriums für Energiewende, Klimaschutz, Umwelt und Natur (MEKUN) vom 30.11.2022 regelt und begründet dieses Vorgehen.

Aktuell wird die Dichtheit der privaten Abwasserleitungen in Wasserschutzgebieten (Straßenliste Henstedt-Ulzburg) stichprobenartig überprüft. Die untere Wasserbehörde wird gebietsweise die Grundstückseigentümer*innen auffordern, eine Bescheinigung über die erfolgte Überprüfung der Grundstücksentwässerungsanlage (Dichtheitsprüfung) vorzulegen.
Weitere Informationen erhalten Sie hier.