Bekanntmachungen

13. Nachtragssatzung zur Hauptsatzung der Gemeinde Henstedt-Ulzburg

Aufgrund des § 4 der Gemeindeordnung für Schleswig-Holstein wird nach Beschluss der Gemeindevertretung vom 19.02.2019 und mit Genehmigung des Landrates des Kreises Segeberg folgende 13. Nachtragssatzung zur Hauptsatzung für die Gemeinde Henstedt-Ulzburg erlassen:

I.

§ 5 - Ständige Ausschüsse - Absatz 1 wird dahingehend geändert, dass unter den Buchstaben a) – h) bei der Zusammensetzung jeweils die Mitgliederzahl „11“ durch „13“ ersetzt wird.

II.

Die 13. Nachtragssatzung zur Hauptsatzung der Gemeinde Henstedt-Ulzburg tritt am 19.02.2019 in Kraft.

Die Genehmigung nach § 4 Abs. 1 der Gemeindeordnung wurde mit Verfügung des Landrates des Kreises Segeberg vom 04.03.2019 erteilt.

Zurück