Bekanntmachungen

Aufstellung des Bebauungsplans Nr. 160 „Südwestlich Beckershof“

Aufstellung des Bebauungsplans Nr. 160 „Südwestlich Beckershof“
hier: Bekanntmachung der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit gem. § 3 Abs. 1 BauGB
 

Gebietsbezeichnung:

  • südlich und westlich der Straße „Beckershof“
  • nordöstlich der Flur Hofkoppel

im Ortsteil Ulzburg-Süd


Der Planungsausschuss der Gemeinde Henstedt-Ulzburg hat in seiner Sitzung 05/2023-2028 am 17.06.2024 beschlossen, den Bebauungsplan Nr. 160 „Südwestlich Beckershof“ für das vorstehend genannte Gebiet aufzustellen.

 Mit dem Bebauungsplan werden folgende Planungsziele angestrebt:

  • Ersatzneubau des Wohngebäudes Beckershof 4
  • artenschutzrechtliche Betrachtung des Eingriffs gemäß § 44 (5) Bundesnaturschutzgesetz sowie die Abschätzung relevanter Artenvorkommen anhand ihrer Lebensraumansprüche auf der Grundlage der bedeutsamen Biotop- und Habitatstrukturen im Plangebiet
  • Festsetzung einer Zufahrt möglichst weit nördlich an der Grenze des Plangeltungsbereiches

Im Rahmen der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung gemäß § 3 Abs. 1 Satz 1 BauGB werden die Planunterlagen in der Zeit vom

03.03.2025 bis zum 04.04.2025

 im Internet unter der Bauleitplanung veröffentlicht.

Zusätzlich liegen die Planunterlagen in der o.a. Auslegungsfrist im Rathaus, in 24568 Henstedt-Ulzburg, Rathausplatz 1, im Flurbereich des 3. OG (Zi. 3.16), während der Öffnungszeiten (Mo., Di., Do., Fr. von 08:00 – 12:00 und Do. zusätzlich von 14:00 – 18:00 Uhr) zur Einsichtnahme öffentlich aus. Des Weiteren sind diese über den Digitalen Atlas Nord des Landes Schleswig-Holstein zugänglich.

 

Ihre Beteiligungsmöglichkeiten:

Sie haben somit die Möglichkeit, die Planungsunterlagen zum Bauleitplanverfahren auf der gemeindlichen Internetseite unter der Bauleitplanung und auch im Rathaus, Zi. 3.16 (3. OG), einzusehen und Ihre Stellungnahme hierzu schriftlich per E-Mail (bauleitplanung@h-u.de), per Post oder auch zur Niederschrift abzugeben. 

Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt auf der Grundlage des Art. 6 Abs. 1 Buchstabe e der Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) in Verbindung mit § 3 BauGB und dem Landesnaturschutzgesetz. Sofern Sie Ihre Stellungnahme ohne Absenderangaben abgeben, erhalten Sie keine Mitteilung über das Ergebnis der Prüfung. Weitere Informationen entnehmen Sie bitte dem Formblatt „Informationspflichten bei der Erhebung von Daten im Rahmen der Öffentlichkeitsbeteiligung nach dem BauGB (Art. 13 DSGVO)“, das mit ausliegt.

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