Bekanntmachungen
III. Nachtragssatzung zur Satzung über die Erhebung von Gebühren für die Benutzung des Naturbades Beckersberg
III. Nachtragssatzung zur Satzung über die Erhebung von Gebühren für die Benutzung des Naturbades Beckersberg der Gemeinde Henstedt-Ulzburg (Gebührenordnung)
Aufgrund des § 4 Abs. 1 Satz 1 der Gemeindeordnung (GO) für Schleswig-Holstein in der Fassung vom 28.02.2003 (GVOBl. Schl.-H. S. 57), sowie der §§ 1 Abs. 1, 2 Absatz 1 und 6 Abs. 1 und 2 des Kommunalabgabengesetzes (KAG) für das Land Schleswig-Holstein vom 10.01.2005 (GVOBl. Schl.-H. S. 27), beide in der jeweils geltenden Fassung, wird nach Beschlussfassung durch die Gemeindevertretung vom 25.03.2025 folgende III. Nachtragssatzung erlassen:
I.
Die nachfolgend aufgeführten Bestimmungen des § 2 – Höhe der Benutzungsgebühren während des Badebetriebs – der Satzung werden geändert:
1. | Einzelkarten (je Stück) | |
1.1 Erwachsene | 3,00 € | |
2. | Zwölferkarten (je Stück) | |
2.1 Erwachsene | 30,00 € | |
3. | Saisonkarten (je Stück) | |
3.1 Erwachsene | 45,00 € | |
II.
Inkrafttreten
Diese III. Nachtragssatzung tritt am Tage nach ihrer Bekanntmachung in Kraft.