Bekanntmachungen

2. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 53 „Kiefernweg“ (Feuerwache Süd und Rettungswache)

2. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 53 „Kiefernweg“ (Feuerwache Süd und Rettungswache)
hier: Beteiligung der Öffentlichkeit gem. § 3 Abs. 2 BauGB
 

Gebietsbezeichnung:

  • nördlich der der Bebauung Kiefernweg 21
  • westlich der Norderstedter Straße
  • südlich der Bebauung der Straße Altdammstücken 

im Ortsteil Rhen


Der vom Planungsausschuss der Gemeinde Henstedt-Ulzburg in der Sitzung am 17.03.2025 gebilligte und zur Veröffentlichung bestimmte Entwurf der 2. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 53 „Kiefernweg“ (Feuerwache Süd und Rettungswache) für das oben genannte Gebiet, die Begründung und die dazugehörigen Gutachten werden in der Zeit

 vom 07.04.2025 bis zum 09.05.2025

auf der Gemeindehomepage unter Bauleitplanung veröffentlicht.

 Zusätzlich liegen die Planunterlagen in der o.a. Auslegungsfrist im Rathaus, in 24568 Henstedt-Ulzburg, Rathausplatz 1, im Flurbereich des 3. OG (Zi. 3.17), während der Öffnungszeiten (Mo., Di., Do., Fr. von 08:00 – 12:00 und Do. zusätzlich von 14:00 – 18:00 Uhr) zur Einsichtnahme öffentlich aus. Des Weiteren sind diese über den Digitalen Atlas Nord des Landes Schleswig-Holstein zugänglich.

Die folgenden umweltbezogenen Unterlagen (Gutachten, Berichte) liegen zur Einsichtnahme vor:

  1. Landschaftsplan der Gemeinde Henstedt-Ulzburg (Auszug)
  2. Baumschutzsatzung der Gemeinde Henstedt-Ulzburg
  3. Umweltbericht (Teil der Begründung), Landschaftsplanung Jacob I Fichtner
  4. Grünordnerischer Fachbeitrag inkl. Anlagen (Bestand und Entwurf), Landschaftsplanung Jacob I Fichtner
  5. Geotechnische Voruntersuchung, Geotechnisches Prüflabor Lübeck Michael Kurt e. K.
  6. Geotechnischer Bericht, Ing.-Büro Dr. Lehners + Wittorf
  7. Schallschutzgutachten, M + O Ingenieurgesellschaft für das Bauwesen mbH
  8. Verkehrstechnische Untersuchung, M + O Ingenieurgesellschaft für das Bauwesen mbH
  9. Erläuterungen zur Ableitung des Schmutz- und Niederschlagswassers, Waack + Dähn Ing.-Büro GmbH
  10. Umweltrelevante Stellungnahmen aus der frühzeitigen Beteiligung (09.09.2021 – 11.10.2021)

Hinsichtlich der Umweltbelange wurden insbesondere die Auswirkungen auf den Menschen, auf Pflanzen und Tiere, auf Boden und Wasser, auf Klima und Luft, auf Kultur und Sachgüter und das Landschaftsbild geprüft.

 

Umweltbezogene Informationen zum Schutzgut Mensch

  • finden sich in (3.) - (9.), (10.) - in folgenden Stellungnahmen:
    • Allgemeine Ordnungsangelegenheiten, Gemeinde Henstedt-Ulzburg
    • Tiefbauabteilung der Gemeinde Henstedt-Ulzburg
    • Landesamt für Landwirtschaft, Umwelt und ländliche Räume
    • Kreis Segeberg, Vorbeugender Brandschutz
  • es werden Aussagen getroffen bzw. Hinweise gegeben zu: Verkehrliche Anbindung, Geh- und Radweg-Verlauf, Sicherung der Löschwasserversorgung, Immissionsschutz – lärmtechnische Untersuchung (Verkehrslärm, Gewerbelärm sowie Lärm durch Einsatz von Ordnungs- und Rettungskräften), Lärmschutzmaßnahmen

 

Umweltbezogene Informationen zu den Schutzgütern Pflanzen und Tiere

  • finden sich in (1 - 4). Hierzu sind keine Stellungnahmen eingegangen.
  • es werden Aussagen getroffen bzw. Hinweise gegeben zu:

Erhalt der randlichen Gehölzbestände sowie einzelner Bäume, Festsetzung von Gehölzpflanzungen und Begrünung von Teilen der Dachflächen sowie insektenfreundlicher Beleuchtung der Außenflächen der Feuer- und Rettungswache, artenschutzrechtliche Prüfung, Brutvögel und Fledermäuse vorhanden

 

Umweltbezogene Informationen zu den Schutzgütern Boden und Wasser

  • finden sich in (3.) - (6.), (9.), (10.) - in folgenden Stellungnahmen:
    • Tiefbauabteilung der Gemeinde Henstedt-Ulzburg
    • Kreis Segeberg - SG Abwasser, SG Gewässerschutz und SG Bodenschutz
  • es werden Aussagen getroffen bzw. Hinweise gegeben zu: Keine Beanspruchung von empfindlichen oder seltenen Böden, voraussichtlich keine Altlasten und Altablagerungen, Grundwassermessung durch Bohrungen, Schmutz- und Oberflächenentwässerung, Konkretisierung der Niederschlagswasserbeseitigung, Erforderlichkeit einer Genehmigung bei temporären Grundwasserabsenkung, Maßnahmen zur Begrenzung des Wasserzustroms, Versickerungsfähigkeit des Bodens, Rhenbek am nördlichen Rand des Plangebiets

 

Umweltbezogene Informationen zu den Schutzgütern Klima und Luft

  • finden sich in (3.), (4.). Hierzu sind keine Stellungnahmen eingegangen.
  • es werden Aussagen getroffen bzw. Hinweise gegeben zu: Auswirkungen beschränken sich auf das Gebiet selbst und tangieren nicht die angrenzenden Siedlungsbereiche, mögliche Luftbelastungen aus den Verkehren (Kiefernweg, Norderstedter Straße), Erhalt der randlichen Gehölzbestände, Festsetzung von Gehölzpflanzungen, Dachbegrünung sowie planexterne Ausgleichsflächen

 

Umweltbezogene Informationen zu den Schutzgütern Kultur- und Sachgüter

  • finden sich in (3)., (4.), (10.) - in folgenden Stellungnahmen:
    • Archäologisches Landesamt Schleswig-Holstein
  • es werden Aussagen getroffen bzw. Hinweise gegeben zu: vorhandenen Kulturdenkmalen

 

Umweltbezogene Informationen zum Schutzgut Landschaftsbild

  • finden sich in (1.), (3.), (4.), (10.) – in folgenden Stellungnahmen:
    • Kreis Segeberg, Kreisplanung
  • es werden Aussagen getroffen bzw. Hinweise gegeben zu: Das Umspannwerk ist weithin sichtbar, Freileitungen prägen das Landschaftsbild, Außenbereichsfläche, Veränderung durch geplante Bebauung

Die diesen Informationen zu Grunde liegenden Unterlagen liegen ebenfalls aus.

 

Ihre Beteiligungsmöglichkeiten:

Während des o.a. Veröffentlichungszeitraums können die veröffentlichten Unterlagen im Internet oder im Rathaus eingesehen werden. Stellungnahmen zum aktuellen Planentwurf reichen Sie bitte per E-Mail an bauleitplanung@h-u.de ein. Bei Bedarf können Stellungnahmen aber auch schriftlich oder während der Dienststunden zur Niederschrift abgegeben werden. Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über den Bebauungsplan unberücksichtigt bleiben, wenn die Gemeinde den Inhalt nicht kannte und nicht hätte kennen müssen und deren Inhalt für die Rechtmäßigkeit des Bebauungsplanes nicht von Bedeutung ist.

Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt auf der Grundlage des Art. 6 Abs. 1 Buchstabe e der Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) in Verbindung mit § 3 BauGB und dem Landesnaturschutzgesetz. Sofern Sie Ihre Stellungnahme ohne Absenderangaben abgeben, erhalten Sie keine Mitteilung über das Ergebnis der Prüfung. Weitere Informationen entnehmen Sie bitte dem Formblatt „Informationspflichten bei der Erhebung von Daten im Rahmen der Öffentlichkeitsbeteiligung nach dem BauGB (Art. 13 DSGVO)“, das mit ausliegt.

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