Bekanntmachungen
Haushaltssatzung der Gemeinde Henstedt-Ulzburg für das Haushaltsjahr 2025
Aufgrund des §§ 77 der Gemeindeordnung sowie § 25 Grundsteuergesetz und § 16 Gewerbesteuergesetz wird nach Beschluss der Gemeindevertretung vom 25.02.2025 - und mit Genehmigung der Kommunalaufsichtsbehörde - folgende Haushaltssatzung erlassen:
§ 1
Der Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2025 wird
1. im Ergebnisplan mit | |
einem Gesamtbetrag der Erträge auf | 96.363.600 EUR |
einem Gesamtbetrag der Aufwendungen auf | 95.968.800 EUR |
einem Jahresüberschuss von | 394.800 EUR |
einer Inanspruchnahme der Ausgleichsrücklage nach § 26 Absatz 1 Satz 2 GemHVO zum Haushaltsausgleich | 0 EUR |
einem Jahresergebnis unter Inanspruchnahme der Ausgleichsrücklage | 394.800 EUR |
2. im Finanzplan mit | |
einem Gesamtbetrag der Einzahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit auf | 90.551.300 EUR |
einem Gesamtbetrag der Auszahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit auf | 89.898.300 EUR |
einem Gesamtbetrag der Einzahlungen aus der Investitionstätigkeit und der Finanzierungstätigkeit auf | 25.393.800 EUR |
einem Gesamtbetrag der Auszahlungen aus der Investitionstätigkeit und der Finanzierungstätigkeit auf | 26.046.800 EUR |
festgesetzt.
§ 2
Es werden festgesetzt:
1. der Gesamtbetrag der Kredite für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen auf | 20.463.200 EUR |
2. der Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigungen auf | 11.288.700 EUR |
3. der Höchstbetrag der Kassenkredite auf | 10.000.000 EUR |
4. die Gesamtzahl der im Stellenplan ausgewiesenen Stellen auf | 225,95 Stellen |
§ 3
Die Hebesätze für die Realsteuern werden nach § 25 Grundsteuergesetz und § 16 Gewerbesteuergesetz wie folgt festgesetzt:
1. Grundsteuer | |
a) für die land- und forstwirtschaftlichen Betriebe (Grundsteuer A) | 339 % |
b) für die Grundstücke (Grundsteuer B) | 308 % |
2. Gewerbesteuer | 380 % |
§ 4
Der Höchstbetrag für unerhebliche über- und außerplanmäßige Aufwendungen und Auszahlungen und Verpflichtungsermächtigungen, für deren Leistung oder Eingehung die Bürgermeisterin ihre oder der Bürgermeister seine Zustimmung nach § 82 Gemeindeordnung erteilen kann, beträgt 20.000 EUR.
§ 5
Im Teilfinanzplan (§ 4 Abs. 5 GemHVO) sind als Einzelmaßnahmen Investitionen oder Investitionsförderungsmaßnahmen auszuweisen, wenn der Auszahlungsbetrag für die Investition oder Investitionsförderungsmaßnahmen mindestens 0 EUR beträgt.
Die kommunalaufsichtliche Genehmigung wurde am 18.03.2025 erteilt.
Für das Haushaltsjahr 2025 mit der Festsetzung:
1. der Gesamtbetrag der Kredite für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen auf | 17.000.000 EUR |
2. der Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigungen auf | 11.288.700 EUR |
Henstedt-Ulzburg, den 25.03.2025
(L.S.) | gez. Ulrike Schmidt (Bürgermeisterin) |
Die vorstehende Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2025 wird hiermit öffentlich bekanntgegeben. Jeder kann während der Dienststunden im Rathaus, Zimmer 2.11, Rathausplatz 1, 24558 Henstedt-Ulzburg, Einsicht in die Haushaltssatzung und den Haushaltsplan mit den Anlagen nehmen.
Henstedt-Ulzburg, den 25.03.2025
(L.S.) | gez. Ulrike Schmidt (Bürgermeisterin) |