Bekanntmachungen

Haushaltssatzung der Jugendstiftung Henstedt-Ulzburg für das Haushaltsjahr 2025

Aufgrund des § 15 Abs. 3 Satz 1 des Gesetzes über rechtsfähige Stiftungen des bürgerlichen Rechts (Stiftungsgesetz) in Verbindung mit §§ 77 der Gemeindeordnung für Schleswig-Holstein wird nach Beschluss des Stiftungsrats vom 06.02.2025 und der Gemeindevertretung vom 25.02.2025 folgende Haushaltssatzung erlassen:

§ 1

Der Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2025 wird 

1. im Ergebnisplan mit    
  einem Gesamtbetrag der Erträge auf 45.700,00 EUR
  einen Gesamtbetrag der Aufwendungen auf 35.900,00 EUR
  einem Jahresüberschuss von 9.800,00 EUR
  einer Inanspruchnahme der Ausgleichsrücklage nach § 26 Absatz 1 Satz 2 GemHVO zum Haushaltsausgleich 0,00 EUR
  einem Jahresergebnis unter Inanspruchnahme der Ausgleichsrücklage 9.800,00 EUR
       
2. im Finanzplan mit    
  einem Gesamtbetrag der Einzahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit auf 45.700,00 EUR
  einem Gesamtbetrag der Auszahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit auf 35.900,00 EUR
       
  einem Gesamtbetrag der Einzahlungen aus der Investitionstätigkeit und der Finanzierungstätigkeit auf 0,00 EUR
  einem Gesamtbetrag der Auszahlungen aus der Investitionstätigkeit und der Finanzierungstätigkeit auf 0,00 EUR
       
festgesetzt.      


§ 2

 Es werden festgesetzt: 

1. der Gesamtbetrag der Kredite für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen auf   0,00 EUR
2. der Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigungen auf 0,00 EUR
3. der Höchstbetrag der Kassenkredite auf 0,00 EUR
4. die Gesamtzahl der im Stellenplan ausgewiesenen Stellen auf
(Teilzeitstellen sind auf volle Stellen umgerechnet.)
0,00 Stellen


§ 3

Der Stiftungsvorstand wird ermächtigt, über- und außerplanmäßige Ausgaben in Höhe von 5.000,00 EUR zu leisten. Darüber hinaus anfallende über- und außerplanmäßige Ausgaben bedürfen einer Genehmigung des Stiftungsrates.

Mehrerträge und die dazugehörigen Mehreinzahlungen zu Gunsten der Jugendarbeit im Produkt 362000, deren Eingang in laufenden Jahr rechtlich und tatsächlich gesichert ist, berechtigen zu entsprechenden Mehraufwendungen und die dazugehörigen Mehrauszahlungen in dem Budget, in dem der Ertrag veranschlagt ist.
Diese Mehraufwendungen und Mehrauszahlungen gelten nicht als überplanmäßige Ausgaben.

Der Gemeindevertretung wird diese Haushaltssatzung mit den Anlagen zur Beschlussfassung vorgelegt. Nach entsprechender Beschlussfassung durch die Gemeindevertretung erfolgt die Vorlage bei der Kommunalaufsichtsbehörde bzw. Stiftungsaufsicht als zuständige Behörde.

Henstedt-Ulzburg, den 07.02.2025

(L.S.)   Gez. Ulrike Schmidt
(Bürgermeisterin)

 

Der vorstehende Haushaltsplan der Jugendstiftung Henstedt-Ulzburg für das Haushaltsjahr 2025 wird hiermit öffentlich bekanntgemacht. In die Haushaltssatzung 2025 mit den Anlagen kann jeder während der Dienststunden im Rathaus, Zimmer 2.11, Rathausplatz 1, 24558 Henstedt-Ulzburg, Einsicht nehmen.

Henstedt-Ulzburg, den 18.03.2025

(L.S.)   Gez. Ulrike Schmidt
(Bürgermeisterin)

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