Bekanntmachungen

37. Änderung des Flächennutzungsplanes (Feuerwache Süd und Rettungswache)

37. Änderung des Flächennutzungsplanes (Feuerwache Süd und Rettungswache)
hier: Öffentliche Auslegung gem. § 3 Abs. 2 BauGB      
 

Gebietsbezeichnung:

  • nördlich der Bebauung Kiefernweg 21
  • westlich der Norderstedter Straße
  • südlich der Bebauung der Straße Altdammstücken

im Ortsteil Ulzburg-Süd


Der vom Planungsausschuss der Gemeinde Henstedt-Ulzburg in der Sitzung am 10.02.2025 gebilligte und zur Veröffentlichung bestimmte Entwurf der 37. Änderung des Flächennutzungsplanes (Feuerwache Süd und Rettungswache) für das oben genannte Gebiet, der Entwurf der Begründung sowie die dazugehörigen Planunterlagen und die Bekanntmachung werden in der Zeit vom   

vom 24.02.2025 bis zum 25.03.2025

auf der Gemeindehomepage unter der Bauleitplanung veröffentlicht.

Zusätzlich liegen die Planunterlagen in der o.a. Auslegungsfrist im Rathaus, in 24568 Henstedt-Ulzburg, Rathausplatz 1, im Flurbereich des 3. OG (Zi. 3.17), während der Öffnungszeiten (Mo., Di., Do., Fr. von 08:00 – 12:00 und Do. zusätzlich von 14:00 – 18:00 Uhr) zur Einsichtnahme öffentlich aus. Des Weiteren sind diese über den Digitalen Atlas Nord des Landes Schleswig-Holstein zugänglich. 

Die Flächennutzungsplanänderung wird zwecks Errichtung einer Feuerwache und einer Rettungswache im oben beschriebenen Geltungsbereich aufgestellt. 

Die folgenden umweltbezogenen Unterlagen (Gutachten, Berichte) liegen zur Einsichtnahme vor: 

  • Landschaftsplan der Gemeinde Henstedt-Ulzburg (Auszug)
  • Umweltbericht – Teil der Begründung
  • Baumschutzsatzung der Gemeinde Henstedt-Ulzburg
  • Schalltechnische Untersuchung vom 21.01.2025
  • Die eingegangenen Stellungnahmen aus der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit, der Behörden sonstigen Träger öffentlicher Belange

Hinsichtlich der Umweltbelange wurden insbesondere die Auswirkungen auf den Menschen, auf Pflanzen und Tiere, auf Boden und Wasser, auf Klima und Luft, auf Kultur und Sachgüter und das Landschaftsbild geprüft.

 

Umweltbezogene Informationen zum Schutzgut Mensch

  • finden sich in (2), (3), (5) - in folgenden Stellungnahmen:
- Landesamt für Umwelt, Lübeck
- Kreis Segeberg
  • es werden Aussagen getroffen bzw. Hinweise gegeben zu: Erstellung einer lärmtechnischen Prognose, Verkehrsprognosen, Verkehrslärm, Umspannwerk und eine Kompostieranlage in der Nachbarschaft, Sicherstellung der Löschwasserversorgung

 

Umweltbezogene Informationen zu den Schutzgütern Pflanzen und Tiere

  • finden sich in (1), (2), (3) – Hierzu sind keine Stellungnahmen eingegangen
  • es werden Aussagen getroffen bzw. Hinweise gegeben zu: Kompensation für Flächenverlust, keine gesetzlich geschützte Biotope vorhanden

 

Umweltbezogene Informationen zu den Schutzgütern Boden und Wasser

  • finden sich in (1), (2), (5) - in folgenden Stellungnahmen:
- Kreis Segeberg
  • es werden Aussagen getroffen bzw. Hinweise gegeben zu: Voraussichtlich keine besonderen Ausprägungen der Bodenfunktion und keine Altlasten vorhanden, Bodenausgleichmaßnahmen, Umgang mit Oberflächenabfluss, Erstellung eines Entwässerungskonzepts und einer Wasserhaushaltsbilanz, Einhaltung von Schutzzonen an der Rhenbek, Vermeidung von nachteiligen Veränderungen der Gewässereigenschaften

 

Umweltbezogene Informationen zu den Schutzgütern Klima und Luft

  • finden sich in (2). Hierzu sind keine Stellungnahmen eingegangen
  • es werden Aussagen getroffen bzw. Hinweise gegeben zu: Umspannwerk und eine Kompostieranlage in der Nachbarschaft

Umweltbezogene Informationen zu den Schutzgütern Kultur- und Sachgüter

  • finden sich in (2), (5) - in folgenden Stellungnahmen:
- Archäologisches Landesamt
  • es werden Aussagen getroffen bzw. Hinweise gegeben zu: Voraussichtlich keine Kulturdenkmale oder denkmalgeschützte Objekte vorhanden, keine klimaökologischen Auswirkungen für die angrenzenden Siedlungsbereiche, Umgang mit möglichen archäologischen Funden

 

Umweltbezogene Informationen zum Schutzgut Landschaftsbild

  • finden sich in (2). Hierzu sind keine Stellungnahmen eingegangen.
  • es werden Aussagen getroffen bzw. Hinweise gegeben zu: Reduzierung der vorhandenen Grünzäsur, Erhalt der randlichen Gehölze

Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt auf der Grundlage des Art. 6 Abs. 1 Buchstabe e der Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) in Verbindung mit § 3 BauGB und dem Landesnaturschutzgesetz. Sofern Sie Ihre Stellungnahme ohne Absenderangaben abgeben, erhalten Sie keine Mitteilung über das Ergebnis der Prüfung. Weitere Informationen entnehmen Sie bitte dem Formblatt „Informationspflichten bei der Erhebung von Daten im Rahmen der Öffentlichkeitsbeteiligung nach dem BauGB (Art. 13 DSGVO)“, das mit ausliegt.

Eine Vereinigung im Sinne des § 4 Abs. 3 Satz 1 Nr. 2 des Umwelt-Rechtsbehelfsgesetztes ist einem Rechtsbehelfsverfahren nach § 7 Abs. 2 des Umwelt-Rechtsbehelfsgesetzes mit allen Einwendungen ausgeschlossen, die sie im Rahmen der Auslegungsfrist nicht oder nicht rechtzeitig geltend gemacht hat, aber hätte geltend machen können.

 

Ihre Beteiligungsmöglichkeiten:

Sie haben die Möglichkeit, Planungsunterlagen zum Bauleitplanverfahren auf der gemeindlichen Internetseite sowie im Rathaus, Zi. 3.17 (3. OG) einzusehen und Ihre Stellungnahme schriftlich per E-Mail an bauleitplanung@h-u.de, per Post oder auch zur Niederschrift abzugeben. Bei Fragen zum Verfahren steht Ihnen Frau Lwila (Tel. 04193/963-420) gerne zur Verfügung. 

Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über die Bebauungsplanänderung unberücksichtigt bleiben, wenn die Gemeinde den Inhalt nicht kannte und nicht hätte kennen müssen und deren Inhalt für die Rechtmäßigkeit des Bebauungsplanes nicht von Bedeutung ist.

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