Bekanntmachungen
Aufstellung der 35. Änderung des Flächennutzungsplanes (Photovoltaik-Freiflächenanlage)
Gebietsbezeichnung:
- nördlich der Westerwohlder Straße
- westlich Heideweg
- westlich und östlich der A7
- südlich Kisdorf-Feld
im Ortsteil Ulzburg
Der vom Planungsausschuss der Gemeinde Henstedt-Ulzburg in der Sitzung am 11.11.2024 gebilligte und zur Veröffentlichung bestimmte Entwurf der 35. Änderung des Flächennutzungsplanes (Photovoltaik-Freiflächenanlage) für das oben genannte Gebiet, die Begründung und die dazugehörigen Gutachten werden in der Zeit
vom 27.01.2025 bis zum 28.02.2025
auf der Homepage der Gemeinde unter der Bauleitplanung wiederholt veröffentlicht.
Die neulich durchgeführte Veröffentlichung der Planunterlagen und Beteiligung der Öffentlichkeit wird aufgrund eines fehlenden Hinweises auf Konsequenzen bei nicht fristgerecht eingereichten Stellungnahmen in der Bekanntmachung vom 07.12.2024 im o.a. Zeitraum wiederholt.
Zusätzlich liegen die Planunterlagen in der o.a. Auslegungsfrist im Rathaus, in 24568 Henstedt-Ulzburg, Rathausplatz 1, im Flurbereich des 3. OG (Zi. 3.16), während der Öffnungszeiten (Mo, Di, Do, Fr von 08:00 – 12:00 und Do. zusätzlich von 14:00 – 18:00 Uhr) zur Einsichtnahme öffentlich aus. Des Weiteren sind diese über den Digitalen Atlas Nord des Landes Schleswig-Holstein zugänglich.
Die folgenden umweltbezogenen Unterlagen (Gutachten, Berichte) liegen zur Einsichtnahme vor:
- Landschaftsplan der Gemeinde Henstedt-Ulzburg
- Umweltbericht (Bestandteil der Begründung), Jacob | Fichtner
- Eingegangene Stellungnahmen aus der frühzeitigen Beteiligung (26.02.2024 bis 27.03.2024)
Hinsichtlich der Umweltbelange wurden insbesondere die Auswirkungen auf den Menschen, auf Pflanzen und Tiere, auf Boden und Wasser, auf Klima und Luft, auf Kultur und Sachgüter und das Landschaftsbild geprüft.
Umweltbezogene Informationen zum Schutzgut Mensch
- finden sich in (2), (3) - in folgenden Stellungnahmen:
- es werden Aussagen getroffen bzw. Hinweise gegeben zu: Schutz landwirtschaftlich genutzter Flächen, Blendwirkung durch die Solarpaneele, Brandschutz, mögliche Beeinflussung durch elektrische und magnetische Felder sowie Induktionsströme, Schutzlandwirtschaftliche genutzter Flächen, Entfernen von Dränagen und Entwässerungseinrichtungen
Umweltbezogene Informationen zu den Schutzgütern Pflanzen und Tiere
- finden sich in (2). Es wurden keine Stellungnahmen hierzu abgegeben.
- es werden Aussagen getroffen bzw. Hinweise gegeben zu: Begrünung der Fläche, Grundwasserschutz
Umweltbezogene Informationen zu den Schutzgütern Boden und Wasser
- finden sich in (2), (3) - in folgenden Stellungnahmen:
- Kreis Segeberg
- es werden Aussagen getroffen bzw. Hinweise gegeben zu: Ausgrenzung der Knickschutzstreifen aus den Baugrundstücken, Grundwasser- und Bodenschutz, Ableitung des Niederschlagswassers
Umweltbezogene Informationen zu den Schutzgütern Klima und Luft
- finden sich in (2), (3) – in folgenden Stellungnahmen:
- Kreis Segeberg
- es werden Aussagen getroffen bzw. Hinweise gegeben zu: mögliche Flächennutzung durch Viehhaltung, Schaffung von Ausgleichsflächen im Plangebiet
Umweltbezogene Informationen zu den Schutzgütern Kultur- und Sachgüter
- finden sich in (2). Hierzu sind keine Stellungnahmen eingegangen.
- es werden Aussagen getroffen bzw. Hinweise gegeben zu: voraussichtlich keine Kultur- und Sachgüter betroffen
Umweltbezogene Informationen zum Schutzgut Landschaftsbild
- finden sich in (1) - (3) – in folgenden Stellungnahmen:
- Ministerium für Inneres, Kommunales, Wohnen und Sport
- es werden Aussagen getroffen bzw. Hinweise gegeben zu: voraussichtlich keine relevanten Veränderungen des Landschaftsbildes, Aufwertung des Landschaftsbildes, schonender Umgang mit Freiflächen
Die diesen Informationen zu Grunde liegenden Unterlagen liegen ebenfalls aus.
Eine Vereinigung im Sinne des § 4 Abs. 3 Satz 1 Nr. 2 des Umwelt-Rechtsbehelfsgesetztes ist einem Rechtsbehelfsverfahren nach § 7 Abs. 2 des Umwelt-Rechtsbehelfsgesetzes mit allen Einwendungen ausgeschlossen, die sie im Rahmen der Veröffentlichungsfrist nicht oder nicht rechtzeitig geltend gemacht hat, aber hätte geltend machen können.
Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt auf der Grundlage des Art. 6 Abs. 1 Buchstabe e der Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) in Verbindung mit § 3 BauGB und dem Landesnaturschutzgesetz. Sofern Sie Ihre Stellungnahme ohne Absenderangaben abgeben, erhalten Sie keine Mitteilung über das Ergebnis der Prüfung. Weitere Informationen entnehmen Sie bitte dem Formblatt „Informationspflichten bei der Erhebung von Daten im Rahmen der Öffentlichkeitsbeteiligung nach dem BauGB (Art. 13 DSGVO)“, das mit ausliegt.
Ihre Beteiligungsmöglichkeiten:
Sie haben somit die Möglichkeit, die Planungsunterlagen zum Änderungsverfahren des Flächennutzungsplanes im Rathaus, Zi. 3.16 (3. OG), und auch auf der gemeindlichen Internetseite www.henstedt-ulzburg.de einzusehen und Ihre Stellungnahme hierzu schriftlich, zur Niederschrift oder auch per E-Mail (bauleitplanung@h-u.de) abzugeben.
Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über die Bebauungsplanänderung unberücksichtigt bleiben, wenn die Gemeinde den Inhalt nicht kannte und nicht hätte kennen müssen und deren Inhalt für die Rechtmäßigkeit des Bebauungsplanes nicht von Bedeutung ist.