Bekanntmachungen

Bebauungsplan Nr. 132 „Hamburger Straße / Industriestraße“ (Spielhallen)

Bebauungsplan Nr. 132 „Hamburger Straße / Industriestraße“ (Spielhallen)
hier: Einstellung eines eingeleiteten Bauleitplanverfahrens
 

Geltungsbereich:

  • östlich der Hamburger Straße
  • südlich der Edisonstraße
  • westlich der Industriestraße
  • nördlich des Kiefernweges

im Ortsteil Henstedt-Rhen


Der Planungsausschuss der Gemeinde Henstedt-Ulzburg hatte in seiner Sitzung am 08.02.2010 beschlossen, den Bebauungsplan Nr. 132 „Hamburger Straße/Industriestraße“ (Spielhallen) für das o.a. Gebiet aufzustellen.

Planungsziele dieses Bauleitplanverfahrens waren seinerzeit:

  • Ausweisung eines Gewerbegebietes
  • Festsetzung von Baugrenzen
  • Ausschuss von Spielhallen und ähnlichen Unternehmungen
  • Abarbeitung der ökologischen Belange

Das Planungserfordernis des betroffenen Bereichs ist inzwischen entfallen, so dass der Planungsausschuss in seiner Sitzung am 09.12.2024 beschlossen hat, das Verfahren zur Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 132 „Hamburger Straße/Industriestraße“ (Spielhallen) einzustellen.

Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass es sich hierbei um die Aufhebung eines Aufstellungsbeschlusses zum eingeleiteten und nicht zum Abschluss gebrachten Planverfahren handelt.

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